BERLIN (dpa-AFX) - Die Zustimmung Deutschlands zum europäischen Fiskalpakt und zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM rückt näher. Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch in Berlin mit den Stimmen der Koalition sowie SPD und Grünen die Gesetzentwürfe für Fiskalpakt und ESM. In der SPD gab es den Angaben zufolge drei Abweichler, die dagegen stimmten oder sich enthielten.
Endgültig verabschiedet werden sollen die Gesetze am späten Freitagabend in Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Diese gilt nach Zusagen des Bundes an die Opposition sowie an die Länder als sicher.
Das Bundeskabinett billigte am Vormittag dazu das mit SPD und Grünen zuvor ausgehandelte Kompromisspaket. Danach will sich die Bundesregierung unter anderem für eine Finanztransaktionssteuer sowie zusätzliche Wachstumsimpulse in Europa einsetzen.
Eine endgültige Umsetzung von Fiskalpakt und ESM verzögert sich aber. Bundespräsident Joachim Gauck will angesichts der angekündigten Klagen beim Bundesverfassungsgericht mit seiner Unterschrift unter die Gesetze vorerst warten. Der ESM sollte eigentlich am 1. Juli starten. Auch weil andere Länder noch nicht zugestimmt haben, verzögert sich der Start. Dies hat aber keine Auswirkungen.
Deutschland haftet bei der Euro-Rettung mit maximal rund 310,3 Milliarden Euro, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Bericht des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss hervorgeht. Die Summe enthält die von Deutschland verbürgten Kreditvolumen des ESM und des zeitweise parallel laufenden Rettungsfonds EFSF in Höhe von 285,3 Milliarden Euro. Hinzu kommt der deutsche Anteil an Hilfen der EU mit 9,8 Milliarden und Krediten aus dem ersten Griechenland-Hilfspaket mit 15,2 Milliarden Euro.
Im Haushaltsausschuss wurden noch Änderungen an den Gesetzesplänen beschlossen. Sie betreffen die Parlamentsbeteiligung, Klarstellungen zur Zweidrittelmehrheit auch bei der ESM-Abstimmung sowie zur Haftung. Ferner soll die Maßgabe gelten, dass direkte Hilfen des ESM an angeschlagene Banken von Euro-Ländern ausgeschlossen sind. Stattdessen soll das betroffene Land einen Sonderfonds zur Banken-Rettung einrichten, in die der ESM einzahlt.
Auf EU-Ebene wird diskutiert, dass der ESM möglicherweise den sogenannten bevorrechtigten Gläubigerstatus verlieren soll. Das würde bedeuten, dass ein zahlungsunfähiges Land Kredite zuerst an andere Geldgeber wie den Internationalen Währungsfonds zurückzahlt. Einer solchen Vereinbarung müsste der Bundestag zustimmen.
SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider forderte die Bundesregierung auf, auf den Status des ESM als bevorrechtigter Gläubiger zu bestehen. 'Es handelt sich dabei um den Schutz der Interessen der Steuerzahler vor den Forderungen der Banken.' Die Vorstellung, dieser Status könne fallweise angewandt werden, sei naiv. Es liege der Verdacht nahe, dass die Kanzlerin auf die Europäische Zentralbank als Kreditgeberin der letzten Instanz setze.
Der Bundestag soll am späten Freitagabend über Fiskalpakt, ESM und das Finanzierungsgesetz für den ESM abstimmen. Davor ist eine Regierungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu den Ergebnissen des EU-Gipfels angesetzt. Von 21.00 Uhr an berät der Bundesrat über die Verträge. Mit der Zweidrittelmehrheit sollen Bedenken des Verfassungsgerichts bereits vorab zerstreut werden./sl/DP/jkr
Endgültig verabschiedet werden sollen die Gesetze am späten Freitagabend in Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Diese gilt nach Zusagen des Bundes an die Opposition sowie an die Länder als sicher.
Das Bundeskabinett billigte am Vormittag dazu das mit SPD und Grünen zuvor ausgehandelte Kompromisspaket. Danach will sich die Bundesregierung unter anderem für eine Finanztransaktionssteuer sowie zusätzliche Wachstumsimpulse in Europa einsetzen.
Eine endgültige Umsetzung von Fiskalpakt und ESM verzögert sich aber. Bundespräsident Joachim Gauck will angesichts der angekündigten Klagen beim Bundesverfassungsgericht mit seiner Unterschrift unter die Gesetze vorerst warten. Der ESM sollte eigentlich am 1. Juli starten. Auch weil andere Länder noch nicht zugestimmt haben, verzögert sich der Start. Dies hat aber keine Auswirkungen.
Deutschland haftet bei der Euro-Rettung mit maximal rund 310,3 Milliarden Euro, wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Bericht des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss hervorgeht. Die Summe enthält die von Deutschland verbürgten Kreditvolumen des ESM und des zeitweise parallel laufenden Rettungsfonds EFSF in Höhe von 285,3 Milliarden Euro. Hinzu kommt der deutsche Anteil an Hilfen der EU mit 9,8 Milliarden und Krediten aus dem ersten Griechenland-Hilfspaket mit 15,2 Milliarden Euro.
Im Haushaltsausschuss wurden noch Änderungen an den Gesetzesplänen beschlossen. Sie betreffen die Parlamentsbeteiligung, Klarstellungen zur Zweidrittelmehrheit auch bei der ESM-Abstimmung sowie zur Haftung. Ferner soll die Maßgabe gelten, dass direkte Hilfen des ESM an angeschlagene Banken von Euro-Ländern ausgeschlossen sind. Stattdessen soll das betroffene Land einen Sonderfonds zur Banken-Rettung einrichten, in die der ESM einzahlt.
Auf EU-Ebene wird diskutiert, dass der ESM möglicherweise den sogenannten bevorrechtigten Gläubigerstatus verlieren soll. Das würde bedeuten, dass ein zahlungsunfähiges Land Kredite zuerst an andere Geldgeber wie den Internationalen Währungsfonds zurückzahlt. Einer solchen Vereinbarung müsste der Bundestag zustimmen.
SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider forderte die Bundesregierung auf, auf den Status des ESM als bevorrechtigter Gläubiger zu bestehen. 'Es handelt sich dabei um den Schutz der Interessen der Steuerzahler vor den Forderungen der Banken.' Die Vorstellung, dieser Status könne fallweise angewandt werden, sei naiv. Es liege der Verdacht nahe, dass die Kanzlerin auf die Europäische Zentralbank als Kreditgeberin der letzten Instanz setze.
Der Bundestag soll am späten Freitagabend über Fiskalpakt, ESM und das Finanzierungsgesetz für den ESM abstimmen. Davor ist eine Regierungserklärung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu den Ergebnissen des EU-Gipfels angesetzt. Von 21.00 Uhr an berät der Bundesrat über die Verträge. Mit der Zweidrittelmehrheit sollen Bedenken des Verfassungsgerichts bereits vorab zerstreut werden./sl/DP/jkr