😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: HHLA und Deutsche Bahn entflechten ihre Beteiligungen

Veröffentlicht am 27.04.2012, 13:02
HAMBURG (dpa-AFX) - Der Hamburger Hafenkonzern HHLA und die Deutsche Bahn ordnen ihre gegenseitigen Beteiligungen für den Containertransport auf der Schiene neu. Die HHLA übernimmt die Anteile der Bahn an Polzug (33,3 Prozent) und Metrans (35 Prozent), wie das Unternehmen am Freitag in Hamburg mitteilte. Im Gegenzug geht die 50-Prozent-Beteiligung der HHLA an der TFG Transfracht an die Bahn. Die operative Zusammenarbeit zwischen der TFG Transfracht und den HHLA bleibe unberührt.

'Wir können unsere Intermodalgesellschaften jetzt noch konsequenter auf das Anforderungsprofil der maritimen Logistik ausrichten', sagte HHLA-Chef Klaus-Dieter Peters. 'Beim Ausbau unserer Transportdienstleistungen setzen wir verstärkt auf den Einsatz eigener Produktionsmittel, wie etwa Inlandterminals, Waggons und Lokomotiven.' Künftig wird die HHLA 86,5 Prozent an der Metrans und 74,5 Prozent an der Polzug Intermodal halten, die Bahn 100 Prozent an der TFG Transfracht.

Die Metrans betreibt Containerzüge und Terminals in Richtung Tschechien, Slowakei und Ungarn. Polzug ist für den Hinterlandverkehr mit Polen und den angrenzenden Ländern zuständig. TFG Transfracht arbeitet mit gemieteten Transportmitteln und versorgt Deutschland, Österreich und die Schweiz mit Containern aus dem Hamburger Hafen und auch aus Bremerhaven. 'Die Transfracht ist unser wichtigster Operateur im Seehafenhinterlandverkehr', sagte Alexander Hedderich, Vorsitzender von DB Schenker Rail. 'Wir sehen sehr viel Potenzial, Leistungsfähigkeit und Marktauftritt der Transfracht zum Vorteil der Kunden zu verbessern. Dabei setzen wir auf unser europäisches Netzwerk von DB Schenker Rail.'

Die Entflechtung wird sich bei der HHLA auf die Geschäftszahlen des Segments Intermodal auswirken. Mit der Entkonsolidierung der Transfracht verringern sich Transportmenge und Segmentumsatz. Die HHLA erzielte im Segment Intermodal zuletzt einen Umsatz von 358 Millionen Euro, von dem ungefähr ein Drittel wegfallen dürfte. Das Betriebsergebnis des Segments dürfte hingegen profitieren. Die Transfracht erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Verlust von 8,6 Millionen Euro./egi/DP/wiz

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.