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ROUNDUP: Koalitionsspitzen für neuen Vorstoß zu Jahressteuergesetz

Veröffentlicht am 21.03.2013, 20:07
BERLIN (dpa-AFX) - Union und FDP wollen die festgefahrenen Bund-Länder-Verhandlungen über das Jahressteuergesetz 2013 mit einem weiteren Vorstoß vorantreiben. Nach dem Willen der Koalitionsspitzen sollen die Fraktionen von Union und FDP in Abstimmung mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) 'die Initiative für weitere wichtige Regelungen' ergreifen und einen neun Eckpunkte umfassenden Gesetzentwurf vorlegen. Das beschloss der Koalitionsausschuss am Donnerstagabend in Berlin.

Hintergrund für die inzwischen dritte Gesetzesinitiative ist, dass auch ein abgespecktes Maßnahmenpaket der schwarz-gelben Koalition im Bundesrat auf Widerstand stößt. Hier geht es um das sogenannte Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, mit der auch EU-Vorgaben fristgerecht beschlossen werden sollen.

Schon an diesem Freitag dürfte die Länderkammer aber erneut den Vermittlungsausschuss anrufen. Ein erstes Vermittlungsverfahren war gescheitert. Auch die Länder haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber im Bundestag keine Mehrheit finden dürfte. Ob ein neuer Gesetzentwurf der Koalition noch rechtzeitig bis zur Bundestagswahl umgesetzt werden kann, ist allerdings fraglich.

Die Verabschiedung des Jahressteuergesetzes zieht sich auch deshalb seit fast einem Jahr hin, weil nach dem Willen der Länder die steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren mit der Ehe Teil des Gesetzes werden sollte. Dies hatte die Koalition abgelehnt. Differenzen gibt es aber auch bei Regeln gegen Steuerschlupflöcher.

Mit der nun angestrebten neuen Initiative sollen nach dem Willen der Koalitionsspitzen unter anderem die Aufbewahrungsfristen für kaufmännische Unterlagen verkürzt werden. Auch sollen die Steuerfreistellung von Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst und die Anpassung der Steuerbefreiungsvorschriften für freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich geregelt werden.

Ferner sollen Schlupflöcher bei der Erbschaftsteuer geschlossen werden. Zudem sollen die Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern sowie Bühnenregisseuren geregelt werden, ebenso Begünstigungen für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation./sl/DP/he

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