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ROUNDUP: Kritik und Unterstützung für Neuregelung der Maklerprovisionen

Veröffentlicht am 24.10.2012, 14:30
HAMBURG (dpa-AFX) - Mehrere Bundesländer wollen Hamburg bei dem Versuch unterstützen, die Mieter von Maklerkosten zu entlasten. Eine im nächsten Jahr geplante Initiative Hamburgs im Bundesrat erhielt am Mittwoch Rückendeckung aus Berlin und Nordrhein-Westfalen. 'Auf den ersten Blick ist das ein interessanter Vorschlag', sagte die Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Daniela Augenstein. 'Wenn so die Kosten für die Wohnungssuchenden gesenkt werden, dann unterstützt Berlin so eine Maßnahme.' Kritische Stimmen kamen unter anderem aus Bayern und Sachsen.

Die genauen Inhalte der Hamburger Vorschläge sind noch nicht bekannt, sie werden zur Zeit in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet. Dazu würden Gespräche mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft geführt, die noch nicht abgeschlossen seien, sagte ein Sprecher. Die Zielsetzung soll voraussichtlich sein, dass nach dem Bestellerprinzip künftig die Vermieter die Provision für den Wohnungsmakler in Höhe von maximal zwei Nettomieten plus Mehrwertsteuer bezahlen. Ob das auch für Immobilienkäufe gelten soll, sei noch offen, ebenso wie die Frage, ob sich Mieter und Vermieter die Maklerkosten teilen können.

Viele Bundesländer haben zu dem geplanten Hamburger Vorstoß keine festgelegte Position, da noch kein Antrag an den Bundesrat vorliegt. Das gilt zum Beispiel für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg.

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen. So erklärte das Sächsische Justizministerium, eine solche Neuregelung bedeutete einen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Zudem sei zweifelhaft, ob die angedachten Regelungen überhaupt zu dem beabsichtigten Erfolg führen könnten. 'Es ist damit zu rechnen, dass die Maklerkosten dann letztlich in die Grundmiete einkalkuliert werden', sagte eine Sprecherin. Auch die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sieht den Hamburger Vorstoß skeptisch. 'Eine solche Regelung ist gut gemeint, aber sie lässt sich leicht umgehen', sagte sie in München.

Tatsächlich kritisieren Mieterverbände in Ballungsräumen mit knappem Wohnungsangebot schon heute zunehmende Gesetzesverstöße wie zum Beispiel überhöhte Vermittlungsprovisionen, die unter der Hand gezahlt werden. Je enger der Wohnungsmarkt ist, desto gravierender seien die Auswüchse. In schrumpfenden Städten oder Regionen mit einem breiten Angebot an Wohnraum werden dagegen schon heute die Mieter oft nicht mit Maklerkosten belastet. Das gleiche gilt für sehr teure Wohnungen in Großstädten.

SPD und Grüne hatten bereits im Bundestag versucht, das Bestellerprinzip für Makler durchzusetzen, demzufolge derjenige für eine Dienstleistung bezahlt, der sie bestellt. Die Anträge scheiterten jedoch im vergangenen Jahr bereits in den Ausschüssen. Union und FDP lehnten eine gesetzliche Regulierung ab. Sie stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Vertragsfreiheit dar und sei ordnungspolitisch verfehlt. Wer zu welchen Teilen die Maklercourtage trage, sei abhängig von Region und Marktsegment äußerst unterschiedlich, insbesondere bei Kaufimmobilien. Diese der Veränderung unterworfenen Besonderheiten solle man nicht durch eine starre Einheitsregelung beseitigen, lautete die Argumentation von CDU/CSU im Rechtsausschuss. Ähnlich äußerte sich die FDP.

Im europäischen Ausland ist die Beauftragung eines Maklers nicht im gleichen Maße üblich wie in Deutschland. In Großbritannien, den Niederlanden und Belgien zahlen Mieter nach einer Erhebung der Österreichischen Arbeitskammer - der gesetzlichen Arbeitnehmervertretung - keine Provision. Für den Käufer einer Wohnung fällt in diesen Ländern zudem nur Courtage an, wenn er den Makler auch beauftragt hat. Üblich sind Zahlungen einer Provision durch Mieter noch in Österreich, Finnland, Frankreich und Italien./egi/DP/stk

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