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ROUNDUP: Maas will bei Beratungsprotokollen der Banken Druck machen

Veröffentlicht am 22.06.2014, 19:02

BERLIN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Banken und Versicherungen verstoßen regelmäßig gegen die gesetzliche Vorschrift, die Anlageberatung umfassend zu dokumentieren. Das geht nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus einer Studie des Institutes für Transparenz (ITA) im Auftrag der Bundesregierung hervor, die in der kommenden Woche veröffentlicht werden soll.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) will die Regeln zur Protokollpflicht nun nachbessern. "In der Praxis gibt es bei der Beratungsdokumentation offensichtlich große Defizite", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag).

Im Auftrag des Ministeriums hätten Wissenschaftler repräsentativ Verbraucher befragt, Testkäufer zu Banken, Versicherungen und Vermittlern geschickt sowie Untersuchungen von Verbraucherschützern ausgewertet. Das Ergebnis sei verheerend ausgefallen: "Keine einzige Dokumentation gibt den Ablauf des Testgesprächs vollständig, richtig, verständlich und übersichtlich wieder."

Nur in jedem vierten Fall hätten die Testkäufer überhaupt ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Und: "Wesentliche Inhalte des Gesprächs, zum Beispiel Empfehlung eines Produkts und deren Begründung, haben Berater in vielen Fällen gar nicht dokumentiert. Andere Gesprächsinhalte wurden unvollständig wiedergegeben."

Das Institut schickte Testkunden in insgesamt 119 Beratungsgespräche. Nur in 29 Fällen erhielten die Kunden anschließend eine Beratungsdokumentation, obwohl sie am Ende des Gesprächs danach fragten. Im Bereich der Geldanlage stellt dies einen Gesetzesverstoß dar, da hier die Dokumentation unmittelbar nach dem Beratungsgespräch ausgehändigt werden muss.

Die Studie zeigt darüber hinaus, dass die Angaben in den übergebenen Beratungsdokumentationen zwar überwiegend zutreffend, jedoch in den meisten Fällen unvollständig waren. So fehlten in zwei Dritteln der Fälle Empfehlungen, oder die finanziellen Verhältnisse der Kunden waren nicht erfasst. Häufig wurden Textbausteine verwendet, die wenig Bezug zum jeweiligen Kunden aufwiesen.

Verbraucherschutzminister Maas monierte, wenn überhaupt nur jeder vierte Kunde ein Protokoll erhalte, werde der Zweck der Dokumentation nicht erfüllt. Die Ergebnisse der Studie will der Minister der Zeitung zufolge nun mit Branchenvertretern, Wissenschaftlern und Verbraucherverbänden beraten. "Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird."

Bis Mitte vergangenen Jahres waren bei der Finanzaufsicht Bafin 7443 Beschwerden von Privatkunden über Anlageberater von Banken und Sparkassen eingegangen. Das hatte eine Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung im vergangenen Herbst ergeben. Das "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" war im November 2012 eingerichtet worden.

Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft sprachen damals von einer relativ geringen Zahl. Man müsse beachten, dass bei der Bafin die gesamte Bandbreite - von Kritik, über Reklamationen bis hin zu tatsächlichen Beschwerden - registriert werde, ganz gleich, ob berechtigt oder unberechtigt.

Wegen Verstößen gegen die Beratungsprotokoll-Pflichten hatte die Behörde bis zu diesem Zeitpunkt sechs rechtskräftige Bußgeldbescheide erlassen - gegen fünf Privatbanken und eine Sparkasse. Weitere 28 Bußgeldverfahren waren anhängig.

Die Grünen-Vorsitzende Simone Peter forderte weitreichende Änderungen im Umgang mit Beratungsprotokollen von Banken. "Strafen müssen wirklich wehtun, und bei Falschberatung brauchen wir eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher", sagte sie den "Kieler Nachrichten" (Montag). Der Verbraucherschutz in Deutschland sei im Finanzbereich noch völlig unterentwickelt.b

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