STUTTGART (dpa-AFX) - Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) setzt sich energisch gegen den Vorwurf der Untreue beim EnBW -Deal zur Wehr. Seine Anwälte Stephan Holthoff-Pförtner und Christoph Kleiner erklärten am Mittwoch: 'Unser Mandant Stefan Mappus hat ausschließlich im Interesse des Landes Baden-Württemberg gehandelt. Er hat den Tatbestand der Untreue nicht erfüllt.' Die Staatsanwaltschaft sei bei einem bloßen Anfangsverdacht dazu verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Dabei werde sich aber herausstellen, dass der Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro für 45 Prozent an dem Energieversorger EnBW angemessen gewesen sei.
Die Anwälte erklärten weiter: 'Einem Ministerpräsidenten werden richtiger- und notwendigerweise weite Handlungsspielräume bei seinem Regierungshandeln eingeräumt, gegen die unser Mandant in keiner Weise verstoßen hat.' Sie übten heftige Kritik am Landesrechnungshof, auf dessen Gutachten sich die Staatsanwaltschaft stützt. 'Der Rechnungshof verkennt in seinem 'Gutachten' in vielfacher Weise die Situation, in der sich unser Mandant zum damaligen Zeitpunkt befunden hat.' So verkennten die Prüfer schlicht die Bedeutung der Energieversorgung für das Land Baden-Württemberg als wichtiges Landesinteresse.
Außerdem habe das Land das Geschäft mit dem französischen Staatskonzern EDF nur so abschließen können wie geschehen. 'Es bestand kein Raum für einen Parlamentsvorbehalt oder weitere für das Land Baden-Württemberg günstigere Regelungen im Vertrag. Diese waren nicht durchsetzbar.' Der Vertrag habe auch in kurzer Zeit abgeschlossen werden müssen. 'Fachleute aus den Ministerien konnten aus Geheimhaltungsgründen ebenso wenig frühzeitig beteiligt werden wie der Finanzminister.'
Zudem habe Mappus nach der Beratung durch die Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz davon ausgehen müssen, dass die Voraussetzungen für das Notbewilligungsrecht des Finanzministers gegeben waren. Der Rechnungshof habe viele wichtige Zeugenaussagen vor dem Untersuchungsausschuss in seinem Gutachten 'ignoriert'./hot/DP/stb
Die Anwälte erklärten weiter: 'Einem Ministerpräsidenten werden richtiger- und notwendigerweise weite Handlungsspielräume bei seinem Regierungshandeln eingeräumt, gegen die unser Mandant in keiner Weise verstoßen hat.' Sie übten heftige Kritik am Landesrechnungshof, auf dessen Gutachten sich die Staatsanwaltschaft stützt. 'Der Rechnungshof verkennt in seinem 'Gutachten' in vielfacher Weise die Situation, in der sich unser Mandant zum damaligen Zeitpunkt befunden hat.' So verkennten die Prüfer schlicht die Bedeutung der Energieversorgung für das Land Baden-Württemberg als wichtiges Landesinteresse.
Außerdem habe das Land das Geschäft mit dem französischen Staatskonzern EDF
Zudem habe Mappus nach der Beratung durch die Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz davon ausgehen müssen, dass die Voraussetzungen für das Notbewilligungsrecht des Finanzministers gegeben waren. Der Rechnungshof habe viele wichtige Zeugenaussagen vor dem Untersuchungsausschuss in seinem Gutachten 'ignoriert'./hot/DP/stb