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ROUNDUP: Neuer Länder-Vorstoß für Steuervereinfachung - Kritik und Zweifel

Veröffentlicht am 25.10.2012, 14:04
BERLIN (dpa-AFX) - Der erneute Anlauf der Länder für eine weitere Steuervereinfachung stößt in der schwarz-gelben Koalition auch auf Kritik. Statt neue Vorschläge zu machen, sollten die Länder nicht mehr die von der schwarz-gelben Koalition geplanten Steuerentlastungen blockieren, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, am Donnerstag in Berlin.

'Hier müssen sich die Länder im Vermittlungsausschuss endlich bewegen, bevor neue Ideen diskutiert werden können.' Sie blockierten den Abbau der kalten Progression und machten nun neue Vorschläge für Steuererleichterungen. 'Das ist Augenwischerei.' Zweifel gibt es in der Koalition auch, dass die geplanten Steuererleichterungen wirklich ein Nullsummenspiel sind ohne Mehrkosten für den Staat.

Unions- und SPD-geführte Länder haben einen neuen Versuch gestartet, die Steuervereinfachung voranzutreiben. Zentraler Punkt auch des aktuellen Elf-Punkte-Plans von Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen ist eine weitere Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Sie plädieren nun aber für eine Erhöhung um 130 auf 1130 Euro im Jahr. Im April war noch von 150 Euro die Rede. Auch im aktuellen Elf-Punkte-Papier wird zudem vorgeschlagen, die Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers zu vereinfachen.

Damit die geplanten Steuererleichterungen keine zusätzlichen Löcher in die Staatskassen reißen, wollen die Länder die Kosten an anderer Stelle gegenfinanzieren. Unter anderem sollen Handwerkerrechnungen unter 300 Euro nicht mehr beim Fiskus geltend gemacht werden können. Das würde relativ viele Steuerzahler treffen. Unter dem Strich rechnen die Länderexperten laut Elf-Punkte-Plan sogar mit leichten Mehreinnahmen von zehn Millionen Euro.

'Das Steuerrecht muss einfacher werden', forderte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Ihr rheinland-pfälzischer Kollege Carsten Kühl (SPD) betonte: 'Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass die elf Vereinfachungsmaßnahmen insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werden.'. Nach den Worten von Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU) sinkt für viele Arbeitnehmer der steuerbürokratische Aufwand. Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) ergänzte, Bürger als auch Finanzämter profitierten. Die vier Länder zeigten sich zuversichtlich, dass der Bundesrat die Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundestag beschließen werde.

Nach Angaben der 'Süddeutschen Zeitung' (Donnerstag) wollen die Bundesländer am 23. November einen überparteilichen Anlauf unternehmen. Für den 14. Dezember wird ein Beschluss der Länderkammer erwartet. Die Länder hatten bereits im vergangenen Oktober ein Zehn-Punkte-Papier für Steuervereinfachungen vorgelegt. Dieses wurde dann im April dieses Jahres aktualisiert und erweitert.

Ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag vereinfacht die Steuererklärung. Dadurch entfällt der Nachweis einzelner Ausgaben für Mittel, die ein Arbeitnehmer für seine Arbeit braucht. Hat der Steuerpflichtige Werbungskosten, die unter diesem Betrag liegen, muss er durch dessen Anhebung zudem weniger Steuern zahlen.

Eine Anhebung um 130 Euro würde die Arbeitnehmer um insgesamt 630 Millionen Euro entlasten. Um dies gegenzufinanzieren, soll besagter Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen gelten. Dies allein brächte dem Staat dem Papier zufolge Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 ein erstes Maßnahmenpaket mit Entlastungen für die Bürger im Volumen von fast 600 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Deren Kosten trägt allein der Bund. Es beinhaltete eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1000 Euro. Die finanziellen Vorteile für den Einzelnen sind aber eher gering. Hinzu kamen Verbesserungen bei Kinderbetreuungskosten sowie bei Kindergeld und Kinderfreibetrag. Die Bürokratiekosten der Wirtschaft wurden zudem um mehr als vier Milliarden Euro gesenkt.

Teil des Elf-Punkte-Plans ist auch weiterhin, die Pauschalbeträge für behinderte Menschen anzuheben und den Nachweis von Pflegekosten zu vereinfachen. Betroffen sind auch Finanzinvestoren. Sogenannte Private-Equity-Firmen sollen Steuern auf ihre Provisionen zahlen. Die vorgeschlagene zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren hat Schwarz-Gelb bereits beschlossen./sl/DP/stk

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