BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon will die Bundesregierung den 'grauen Kapitalmarkt' schärfer regulieren und die Finanzaufsicht Bafin mit mehr Befugnissen ausstatten. Ziel ist es, Kleinanleger vor riskanten Finanzprodukten besser zu schützen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte am Donnerstag an, dass Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) entsprechende Vorschläge machen werden.
Es müsse immer wieder geschaut werden, wie sicher solche Produkte seien - auch bei neuen Formen der Bürgerbeteiligung im Zuge der Energiewende, sagte Merkel nach einer schwarz-roten Kabinettklausur in Meseberg bei Berlin: 'Das gilt sicherlich auch für Prokon.' Nach einem unbestätigten Medienbericht ist auch ein Verbot im Gespräch. Die Union warnte aber bereits vor einer überzogenen Regulierung. Die privaten Banken begrüßten den Vorstoß der Bundesregierung.
Verbraucherminister Maas erklärte: 'Wo es Verbrauchern schwer fällt, sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen.' Insbesondere im sogenannten grauen Kapitalmarkt sei funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung: 'Wir sind uns mit dem Bundesfinanzministerium einig, dass die Bafin den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält.'
Ähnlich äußerte sich das Finanzministerium. Der 'graue Kapitalmarkt' sei auf nationaler und europäischer Ebene bereits eingeengt worden. Zudem werde der Koalitionsvertrag eins zu eins umgesetzt, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU): 'Das Netz wird immer enger.' Meister betonte zugleich: 'Bei allen gesetzlichen Vorkehrungen trägt aber auch der mündige Verbraucher Verantwortung für seine Entscheidung.'
Aus Sicht der finanzpolitischen Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Antje Tillmann (CDU), müssten der Vorgang und die Prokon-Finanzierung über Genussrechte von Kleinanlegern konsequent aufgearbeitet werden: 'Wichtig ist aber, dass wir bei möglichen Regulierungsmaßnahmen eine vernünftige Balance zwischen den berechtigen Interessen des Anlegerschutzes und der Unternehmensfinanzierung finden.'
Es dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass Genussrechte grundsätzlich sinnvolle Instrumente der Unternehmensfinanzierung sein können, die allerdings wirtschaftliche Risiken bergen würden, erklärte Tillmann: 'Auf solche Risiken werden Anleger auch heute schon im sogenannten Vermögensanlagen-Informationsblatt hingewiesen, so dass sie eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen können.'
Prokon hatte durch den Verkauf von hochriskanten Genussrechten an Privatkunden etwa 1,4 Milliarden Euro von etwa 75 000 Anlegern eingenommen. Am Mittwoch meldete Prokon Insolvenz an, die Anleger müssen um ihr Geld bangen.
Schon nach Bekanntwerden der Schieflage hatten Union und SPD angekündigt, Konsequenzen zu prüfen und den weniger regulierten 'grauen Kapitalmarkt' schärfer zu beaufsichtigen. Im Gespräch sind unter anderem Vertriebsbeschränkungen, etwa Grenzen für den Verkauf von Genussrechten an Kleinanleger oder für Nachrangdarlehen. Allerdings wird auch betont, dass letztlich der Anleger entscheide.
Nach Informationen der 'Süddeutschen Zeitung' soll die Bafin angewiesen werden, den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten schon jetzt stärker in den Fokus zu nehmen und nicht zu warten, bis im Juli die Bestimmungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches voll wirksam würden.
Der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, Michael Kemmer, sprach von unzureichendem Anlegerschutz im 'grauen Kapitalmarkt'. 'Ein einheitlicher Kundenschutz ist nur wirksam, wenn vergleichbare Geschäfte gleichen Regeln und auch einer vergleichbaren Aufsicht unterworfen werden.' Die Beaufsichtigung des 'grauen Kapitalmarkts' durch die Gewerbeaufsichtsämter könne diesem Anspruch nicht genügen. Hier sei wie bei den Banken die Aufsicht Bafin gefragt./sl/DP/jha