😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Prokon-Anleger entscheiden: Genossenschaft oder Verkauf?

Veröffentlicht am 20.02.2015, 06:11
ROUNDUP: Prokon-Anleger entscheiden: Genossenschaft oder Verkauf?

ITZEHOE/HAMBURG (dpa-AFX) - Die Pleite des Windenergie-Anbieters Prokon aus Itzehoe soll Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein. Dann müssen sich die Gläubiger des Unternehmens bei einer Versammlung in den Hamburger Messehallen für einen von zwei Insolvenzplänen entscheiden, teilte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin in einem Schreiben an die Gläubiger und Geschäftspartner mit. Anschließend werde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Sanierung von Prokon habe große Fortschritte gemacht und das Unternehmen sei in seinen drei Kerngeschäftsfeldern vollständig stabilisiert. Alles andere soll verkauft werden.

Noch ist offen, ob Prokon zu einer Genossenschaft wird oder an einen Investor verkauft. Rund 75 000 Anleger werden wohl ungefähr die Hälfte ihrer Anlagen von 1,44 Milliarden Euro verlieren. Gemessen an der Zahl der Gläubiger ist Prokon das viertgrößte Insolvenzverfahren in der deutschen Geschichte. Das Unternehmen hatte im Mai vergangenen Jahres überschuldet und zahlungsunfähig den Gang zum Insolvenzrichter angetreten. Unternehmenschef und Gründer Carsten Rodbertus hatte viele Anleger für ein Investment in regenerative Energien gewonnen und hohe Renditen für Genussscheine versprochen, das Unternehmen aber in die Pleite gesteuert. Entscheidend ist nun die Frage, ob die Inhaber der Genussscheine an dem Unternehmen beteiligt bleiben oder sich lieber von den Anteilen trennen wollen. Penzlin verfolgt beide Sanierungsvarianten parallel. "Es kommt maßgeblich darauf an, ob mit den Erklärungen der Genussrechtsinhaber die Eigenkapitalquote erreicht werden kann, die vom genossenschaftlichen Prüfungsverband gefordert wird", heißt es in dem Schreiben. Bei einer unverbindlichen Befragung hatten vergangenen Herbst rund 34 000 Genussrechtsinhaber mit einem Kapital von 780 Millionen Euro erklärt, sie würden bei der Gründung einer Genossenschaft mitziehen und bei Prokon engagiert bleiben. Der Verein "Freunde von Prokon", in dem rund 10 000 Gläubiger organisiert sind, macht sich für die Genossenschaftslösung stark. "Angesichts der extrem niedrigen Zinsen wird die Entscheidung immer leichter", sagte der Vereinsvorsitzende Wolfgang Siegel. "Nur wer sofort Bargeld benötigt, wird sich auszahlen lassen." Es sei viel attraktiver, Genossenschaftsanteile an einem sanierten Unternehmen zu zeichnen und damit in real existierende Werte zu investieren, als das Geld bei einer Bank zu lagern. Der Verein hat in verschiedenen Städten in Deutschland zu Informationsveranstaltungen eingeladen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.