BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will überraschend aufgetauchte Daten-Probleme bei der Umsetzung der abschlagfreien Rente mit 63 rasch lösen. Das sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage. Die beteiligten Ministerien stimmten sich dazu derzeit ab.
Das Problem stellt sich, weil die Deutsche Rentenversicherung im Zeitraum von Juli 1978 bis Januar 2001 nicht zwischen kurz- und langfristiger Arbeitslosigkeit 'vollmaschinell' unterscheiden kann. Wichtig ist die Differenzierung deshalb, weil nach dem Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in die erforderlichen 45 Beitragsjahre auch Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit unbegrenzt eingerechnet werden sollen.
Das Thema steht auch auf der Tagesordnung der bis Donnerstag dauernden Regierungsklausur in Meseberg. Ende Januar soll der Gesetzentwurf zur Rente ins Kabinett.
Kurzzeitarbeitslos ist, wer spätestens nach zwölf Monaten wieder einen Job hat. Für Ältere liegt die Grenze bei bis zu 24 Monaten, früher bei maximal 32 Monaten. Für Langzeitarbeitslose gab es bis 2005 Arbeitslosenhilfe, seither Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Über die 'Datenlücke' hatte zuerst die 'Süddeutsche Zeitung' unter Berufung auf eine auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegende Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund berichtet.
Darin heißt es, die Ermittlung der Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit werde 'im Einzelfall (...) geraume Zeit in Anspruch nehmen'. Dies deutet darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Datenprüfung bei der Rentenversicherung erheblich höher ist als bisher angenommen.
Die Bundesagentur für Arbeit kann dabei nicht helfen: 'Wir löschen alle elektronisch gespeicherten Angaben über Zeiten der Arbeitslosigkeit nach fünf Jahren, weil wir sie für unsere Arbeit nicht brauchen', bestätigte eine Sprecherin der dpa.
Denkbar ist auch, dass - sofern die Daten von den Versicherten selbst nach so langer Zeit nicht mehr vorgelegt werden können - die Betroffenen durch eine sogenannte Glaubhaftmachung oder eine eidesstattliche Erklärung zurechnungsfähige Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen. Dies aber würde den Prüfaufwand erheblich erhöhen - und Missbrauch zudem erleichtern.
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller (CSU) äußerte den Verdacht, Nahles ziehe möglicherweise 'eine spätere Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht ins Kalkül (...), um durch eine volle Anrechnung jedweder Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 die Rente mit 67 faktisch doch noch zu Fall zu bringen'.
In ihrer Stellungnahme bezweifelt die Rentenversicherung, ob die für die abschlagfreie Rente ab 63 geplante Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten der Arbeitslosigkeit überhaupt 'sachlich zu rechtfertigen ist'.
Auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt äußert Kritik: Eine lückenhafte Datenlage bei den Arbeitslosenzeiten sei für die Rente ab 63 ebenso eine Hürde wie die ungleiche Behandlung von Beziehern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Diese Differenzierung erscheine willkürlich und deshalb verfassungsrechtlich problematisch, so der Einwand von Gewerkschaftschef Robert Feiger./vs/DP/jha