BERLIN (dpa-AFX) - Der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin soll erneut verlängert werden und bis Ende 2014 angeschlagenen Geldhäusern unter die Arme greifen können. Künftig müssen allerdings die Banken selbst für Kosten der Hilfen aufkommen und nicht allein die Steuerzahler. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.
Danach soll für etwaige Verluste aus künftigen Soffin-Hilfen auf Mittel des schon bestehenden Krisenfonds zurückgegriffen, der allmählich durch die Bankenabgabe finanziert wird. 'Dadurch wird erreicht, dass der Bankensektor die Lasten aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen trägt', heißt es in den Gesetzesplänen.
Bei der Endabrechnung des Soffin würden also die Banken herangezogen werden, soweit Lasten nicht auf Bund oder Länder je nach Beteiligung an stabilisierten Kreditinstituten entfallen. Für die Milliarden-Altlasten des SoFFin muss aber letztlich weiter der Steuerzahler einspringen. Die möglichen Soffin-Verluste werden allerdings erst in einigen Jahren feststehen.
Künftig soll zudem der Kreis der Hilfeempfänger verkleinert werden. Bisher haben nur Banken Soffin-Stützen genutzt. Um die Bankenabgabe als Sonderzahlung für Verluste bei künftigen Soffin-Hilfen heranziehen zu können, 'wird der Kreis der Antragsberechtigten reduziert'. Das heißt, dass Versicherer aus dem Soffin III keine Hilfen beantragen können.
Ursprünglich war der Bankenrettungsfonds Soffin im Umfang von 480 Milliarden Euro bereits Ende 2010 stillgelegt worden. Er war dann im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise und höheren Kapitalanforderungen an die europäischen Geldhäuser bis Ende 2012 befristet worden. Der Soffin ist mit Kreditermächtigungen und Garantien ausgestattet.
Mit der erneuten Verlängerung reagiert die Koalition auf die Pläne für eine schrittweise europäische Bankenunion, die auch Regeln zur Restrukturierung angeschlagener Banken enthalten soll. Diese werden aus Sicht Berlins aber vermutlich erst Anfang 2015 in Kraft sein. Mit dem Soffin III soll die zeitliche Lücke zwischen der nationalen und einer künftigen europäischen Regelung geschlossen werden. Auch soll potenziellen Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum begegnet werden.
In Deutschland gibt es bereits ein Gesetz zur Sanierung und gegebenenfalls auch Abwicklung von Banken in Schieflage. Dazu war auch ein Krisenfonds aufgelegt worden, der bereits schrittweise mit einer Zwangsabgabe durch die Banken selbst finanziert wird./sl/DP/bgf
Danach soll für etwaige Verluste aus künftigen Soffin-Hilfen auf Mittel des schon bestehenden Krisenfonds zurückgegriffen, der allmählich durch die Bankenabgabe finanziert wird. 'Dadurch wird erreicht, dass der Bankensektor die Lasten aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen trägt', heißt es in den Gesetzesplänen.
Bei der Endabrechnung des Soffin würden also die Banken herangezogen werden, soweit Lasten nicht auf Bund oder Länder je nach Beteiligung an stabilisierten Kreditinstituten entfallen. Für die Milliarden-Altlasten des SoFFin muss aber letztlich weiter der Steuerzahler einspringen. Die möglichen Soffin-Verluste werden allerdings erst in einigen Jahren feststehen.
Künftig soll zudem der Kreis der Hilfeempfänger verkleinert werden. Bisher haben nur Banken Soffin-Stützen genutzt. Um die Bankenabgabe als Sonderzahlung für Verluste bei künftigen Soffin-Hilfen heranziehen zu können, 'wird der Kreis der Antragsberechtigten reduziert'. Das heißt, dass Versicherer aus dem Soffin III keine Hilfen beantragen können.
Ursprünglich war der Bankenrettungsfonds Soffin im Umfang von 480 Milliarden Euro bereits Ende 2010 stillgelegt worden. Er war dann im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise und höheren Kapitalanforderungen an die europäischen Geldhäuser bis Ende 2012 befristet worden. Der Soffin ist mit Kreditermächtigungen und Garantien ausgestattet.
Mit der erneuten Verlängerung reagiert die Koalition auf die Pläne für eine schrittweise europäische Bankenunion, die auch Regeln zur Restrukturierung angeschlagener Banken enthalten soll. Diese werden aus Sicht Berlins aber vermutlich erst Anfang 2015 in Kraft sein. Mit dem Soffin III soll die zeitliche Lücke zwischen der nationalen und einer künftigen europäischen Regelung geschlossen werden. Auch soll potenziellen Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum begegnet werden.
In Deutschland gibt es bereits ein Gesetz zur Sanierung und gegebenenfalls auch Abwicklung von Banken in Schieflage. Dazu war auch ein Krisenfonds aufgelegt worden, der bereits schrittweise mit einer Zwangsabgabe durch die Banken selbst finanziert wird./sl/DP/bgf