😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Rettungsfonds Soffin wird verlängert - Banken in der Pflicht

Veröffentlicht am 17.10.2012, 18:03
BERLIN (dpa-AFX) - Der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin soll erneut verlängert werden und bis Ende 2014 angeschlagenen Geldhäusern unter die Arme greifen können. Künftig müssen allerdings die Banken selbst für Kosten der Hilfen aufkommen und nicht allein die Steuerzahler. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

Danach soll für etwaige Verluste aus künftigen Soffin-Hilfen auf Mittel des schon bestehenden Krisenfonds zurückgegriffen, der allmählich durch die Bankenabgabe finanziert wird. 'Dadurch wird erreicht, dass der Bankensektor die Lasten aus künftigen Stabilisierungsmaßnahmen trägt', heißt es in den Gesetzesplänen.

Bei der Endabrechnung des Soffin würden also die Banken herangezogen werden, soweit Lasten nicht auf Bund oder Länder je nach Beteiligung an stabilisierten Kreditinstituten entfallen. Für die Milliarden-Altlasten des SoFFin muss aber letztlich weiter der Steuerzahler einspringen. Die möglichen Soffin-Verluste werden allerdings erst in einigen Jahren feststehen.

Künftig soll zudem der Kreis der Hilfeempfänger verkleinert werden. Bisher haben nur Banken Soffin-Stützen genutzt. Um die Bankenabgabe als Sonderzahlung für Verluste bei künftigen Soffin-Hilfen heranziehen zu können, 'wird der Kreis der Antragsberechtigten reduziert'. Das heißt, dass Versicherer aus dem Soffin III keine Hilfen beantragen können.

Ursprünglich war der Bankenrettungsfonds Soffin im Umfang von 480 Milliarden Euro bereits Ende 2010 stillgelegt worden. Er war dann im Zuge der Euro-Staatsschuldenkrise und höheren Kapitalanforderungen an die europäischen Geldhäuser bis Ende 2012 befristet worden. Der Soffin ist mit Kreditermächtigungen und Garantien ausgestattet.

Mit der erneuten Verlängerung reagiert die Koalition auf die Pläne für eine schrittweise europäische Bankenunion, die auch Regeln zur Restrukturierung angeschlagener Banken enthalten soll. Diese werden aus Sicht Berlins aber vermutlich erst Anfang 2015 in Kraft sein. Mit dem Soffin III soll die zeitliche Lücke zwischen der nationalen und einer künftigen europäischen Regelung geschlossen werden. Auch soll potenziellen Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge der anhaltenden Staatsschuldenkrise im Euroraum begegnet werden.

In Deutschland gibt es bereits ein Gesetz zur Sanierung und gegebenenfalls auch Abwicklung von Banken in Schieflage. Dazu war auch ein Krisenfonds aufgelegt worden, der bereits schrittweise mit einer Zwangsabgabe durch die Banken selbst finanziert wird.

SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider erklärte: 'Für die erneute Verlängerung von Staatshilfen für Banken muss es eine sehr gute Begründung geben.' Schließlich werde so das bestehende Restrukturierungsregime, also die Möglichkeit Banken abzuwickeln, unterlaufen: 'Statt weiterhin Banken zu unterstützen, sollten Banken besser abgewickelt werden.'/sl/DP/hbr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.