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ROUNDUP: Sachsen LB: Strafanzeige gegen Unland wegen Untreueverdachts

Veröffentlicht am 07.06.2012, 16:15
Aktualisiert 07.06.2012, 16:16
DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsens Finanzminister Georg Unland (CDU) muss wegen der Nachwehen um die beinahe Pleite gegangene Sachsen LB mit einer Strafanzeige rechnen. Linke-Politiker Klaus Bartl will damit die rechtliche Dimension eines angeblichen 'politischen Totalversagens' klären: Da auf parlamentarischem Weg ein weiteres Vorankommen nicht möglich erscheine, bleibe ihm nur noch eine Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue. Nach Angaben der Linken vom Donnerstag soll die Anzeige am kommenden Montag gestellt werden.

Bartl wirft Unland Untätigkeit beim juristischen Vorgehen gegen Verantwortliche des Bankendesasters vor. Unland habe mit seinem Verzicht auf Regressforderungen auch an Mitglieder von Aufsichtsgremien zumindest billigend in Kauf genommen, dass inzwischen Verjährung eingetreten ist. Seine Begründung, es gebe ein zu hohes Kostenrisiko, sei aus rechtsstaatlicher Perspektive völlig abenteuerlich, sagte Bartl.

Riskante Geschäfte einer Bankentochter hatten die Sachsen LB 2007 an den Rand des Ruins gebracht. Deshalb erfolgte ein Notverkauf an die Landesbank Baden-Württemberg. Sachsen bürgt für riskante Papiere mit 2,75 Milliarden Euro. Den Ex-Vorständen der Bank hatte Unland vorgeworfen, die Verwaltungsräte nicht ausreichend informiert und die Investments mangelhaft überwacht zu haben. Deshalb richtete Sachsen Ende Dezember 2010 Regressansprüche an acht ehemalige Banker.

Bislang ist allerdings kein Geld geflossen. 'Die Verfahren laufen noch. Darüber hinaus können wir keine Auskünfte erteilen', teilte das Ministerium mit. Die Gefahr einer Verjährung gebe es hier nicht. Die Einreichung von Klagen habe das verhindert.

Bei den Verwaltungsräten der Bank, darunter mehreren Politikern, ließ der Freistaat dagegen Milde walten: Sie wurden nicht belangt. Angesichts bestehender Rechts- und Prozessrisiken wurde allerdings von einer Klage Abstand genommen. Es bestehe eine geringere Aussicht als bei den Vorständen, die Prozesse zu gewinnen, begründete Unland seinerzeit den Verzicht. Die Opposition kritisierte die Entscheidung damals.

Nach Auffassung von Juraprofessor Joachim Wieland (Speyer) hätte Sachsen auch Mitglieder der Aufsichtsgremien auf Schadensersatz verklagen müssen. 'Wenn durch das sächsische Finanzministerium Versagen und Pflichtverletzungen der Aufsichtsgremien festgestellt wurden, hätten auch Regressansprüche gegen die Gremienmitglieder durchgesetzt werden müssen', sagte der Experte für öffentliches Recht dem MDR-Fernsehmagazin 'exakt' (Mittwoch). Das sei man dem Steuerzahler schuldig./jos/DP/she

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