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ROUNDUP: Schallschutz am neuen Hauptstadtflughafen wieder vor Gericht

Veröffentlicht am 08.12.2014, 17:50
Aktualisiert 08.12.2014, 17:51
ROUNDUP: Schallschutz am neuen Hauptstadtflughafen wieder vor Gericht

n BERLIN (dpa-AFX) - Die Flugrouten für den neuen Hauptstadtflughafen beschäftigen abermals das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Es geht darum, welche Anwohner Anspruch auf Schallschutz haben - jene, über deren Häuser tatsächlich Flugzeuge fliegen oder auch die Haushalte, die Überflüge jahrelang nur fürchten mussten, nun aber weniger oder gar nicht belastet werden. Darüber hatte es widersprüchliche Angaben der Behörden gegeben.

Geklagt hat die am stärksten von Fluglärm betroffene Gemeinde Blankenfelde-Mahlow. Setzt sie sich durch, sind weitere erhebliche Mehrkosten für das Schallschutzprogramm möglich. Eine Entscheidung stand am Montagabend noch aus. Das Gericht hatte zwei Verhandlungstage bis Dienstag anberaumt.

Zuletzt lagen die Kosten für das Schallschutzprogramm bei 730 Millionen Euro. Weil die Flughafengesellschaft es zunächst zu klein dimensioniert hatte, musste es nach einem OVG-Urteil im vergangenen Jahr weitgehend neu berechnet werden. Ursprünglich waren für Schallschutzfenster, Lüfter und Dämmungen in den gut 25 000 Haushalten im Schutzgebiet nur 139 Millionen Euro vorgesehen gewesen.

Der Bund hatte 2012 teilweise andere Flugrouten festgelegt als der Planfeststellungsbeschluss auf Landesebene den Anwohnern zuvor jahrelang nahegelegt hatte. Dadurch können einzelne Anwohner weniger Anspruch auf Schallschutz haben. Um das zu verhindern, fordert Blankenfelde-Mahlow, dass das Schallschutz-Programm an beiden Flugrouten-Varianten ausgerichtet wird.P/enl

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