😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe für Ex-Porsche-Finanzchef

Veröffentlicht am 07.05.2013, 17:03
Aktualisiert 07.05.2013, 17:04
STUTTGART (dpa-AFX) - Kreditbetrug ist kein Kavaliersdelikt - daran ließ Oberstaatsanwalt Hans Richter keinen Zweifel. 'Mir fällt nichts Schlimmeres ein', sagte er am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für den ehemaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter.

Dass die Bank keinen Schaden genommen habe, könne nicht strafmildernd ausgelegt werden, sagte Richter. Die Angeklagten hätten das höhere Gut einer funktionierenden Kreditwirtschaft beeinträchtigt.

Im Zuge der Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Dachgesellschaft und Volkswagen war die französische Bank BNP Paribas im Frühjahr 2009 an der Anschlussfinanzierung eines dringend benötigten 10-Milliarden-Euro-Kredits beteiligt. In einer schriftlichen Erklärung sollen Härter und sein mitangeklagter Manager falsche Angaben über die Finanzlage im Konzern gemacht haben.

Es sei jedoch unbestritten, dass der Liquiditätsbedarf zur Übernahme von VW höher gewesen sei, als von den Managern angegeben, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft. Die Angaben seien für die Kreditentscheidung erheblich gewesen.

Eine wesentliche Frage in dem Prozess war, wie wichtig die schriftliche Erklärung für die Kreditentscheidung war. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist die endgültige Entscheidung über den Kredit erst nach dem Schreiben gefallen.

Zeitweise mutete die Verhandlung wie ein Lehrstück in Betriebswirtschaftslehre an, weil sich die Parteien um die Definition von Begriffen wie Nettoliquidität stritten. Härter sagte im Verlauf des Verfahrens, die zuständige Bank habe Porsches Liquiditätsbedarf 'betriebswirtschaftlich unsinnig definiert.' Die Verteidigung forderte deshalb am Dienstag noch einmal vergebens die Befragung neuer Sachverständiger. Das Gericht lehnte die Anträge ab.

'Dass alle nur unfähig waren bei der BNP Paribas ist so abwegig, dass ich nicht näher darauf eingehen will', sagte Staatsanwalt Richter. Zu Gute hielt er Härter, dass er mit dem Kredit sein Unternehmen schützen wollte, das durch den Übernahmekampf in Turbulenzen geraten sei.

Härters Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden, als Auflage soll er zudem eine Million Euro zahlen. Für den mitangeklagten Porsche-Finanzmanager forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Ende November war ein weiterer Mitangeklagter gegen eine Geldauflage 75 000 Euro aus dem Verfahren entlassen worden.

Der ehemalige Porsche-Vorstand hatte schon zu Beginn des Verfahrens auf Freispruch plädiert. Die Verteidigung hält ihre Plädoyers voraussichtlich beim nächsten Verhandlungstermin am 17. Mai. Ruhe hat Härter auch nach einem Urteilsspruch nicht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn und den ehemaligen Porsche-Chef Wendelin Wiedeking auch Anklage wegen Marktmanipulation erhoben./ang/DP/mmb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.