STUTTGART (dpa-AFX) - Das Staatsministerium hat sich zurückhaltend zu einer Expertise geäußert, nach der der EnBW-Deal des Landes sittenwidrig und damit ungültig sein könnte. Ein Sprecher von Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) erläuterte am Montag in Stuttgart, in einem geplanten Prüfbericht zum Ankauf der EnBW-Aktien durch das Land würden alle relevanten Aspekte berücksichtigt. Ob es sich bei der Bewertung der Juristin Johanna Wolff vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer aber um einen solchen substanziellen Aspekt handele, könne er nicht sagen.
Kretschmann hatte am vergangenen Dienstag angekündigt, dass die Regierung dem Landtag einen Bericht zum gesamten EnBW-Aktien-Rückkauf vorlegen werde. Wann dieser fertig sein wird, ist unklar.
In einem Artikel von Wolff zu ihrer Untersuchung heißt es, die Verträge zwischen Land und dem französischen Energiekonzern Electricite de France (Electricite de France (EdF)) könnten ungültig sein, wenn beide Seiten das Geschäft in dem Wissen getätigt hätten, dass es sittenwidrig sei oder sich dieser Erkenntnis 'grob fahrlässig' verschlossen hätten. Sie äußert sich allerdings nicht dazu, ob dies so gewesen ist.
Eine EdF-Sprecherin sagte am Montag, das Unternehmen sehe keinerlei Notwendigkeit, eine Rücknahme des EnBW-Aktienpakets in Erwägung zu ziehen.
Der Staatsgerichtshof hatte vor zwei Wochen entschieden, dass die frühere schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Wiedereinstieg beim drittgrößten deutschen Energieversorger EnBW gegen die Verfassung verstoßen hatte. Der inzwischen zurückgetretene Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) hatte Ende 2010 als damaliger Finanzminister dem Rückkauf von Aktien für 4,7 Milliarden Euro seine Zustimmung unter Berufung auf das Notbewilligungsrecht gegeben und damit das Parlament umgangen.
Er war vom früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) dazu gedrängt worden, auch mit dem Hinweis, dass die EdF einen Parlamentsvorbehalt ablehne. Die grün-rote Koalition hatte noch am Tag des Urteils versichert, dass sich durch den Richterspruch am Kauf der EnBW-Aktien durch das Land nichts ändere.
Wolff ist Mitarbeiterin des Staatsrechtlers Joachim Wieland, der die SPD erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof vertreten hatte. Die Expertin für öffentliches Wirtschaftsrecht hatte den Artikel im Rahmen ihrer Forschungsarbeit für die Online-Ausgabe einer Fachpublikation erstellt./aha/jug/DP/enl
Kretschmann hatte am vergangenen Dienstag angekündigt, dass die Regierung dem Landtag einen Bericht zum gesamten EnBW-Aktien-Rückkauf vorlegen werde. Wann dieser fertig sein wird, ist unklar.
In einem Artikel von Wolff zu ihrer Untersuchung heißt es, die Verträge zwischen Land und dem französischen Energiekonzern Electricite de France (Electricite de France (EdF)
Eine EdF-Sprecherin sagte am Montag, das Unternehmen sehe keinerlei Notwendigkeit, eine Rücknahme des EnBW-Aktienpakets in Erwägung zu ziehen.
Der Staatsgerichtshof hatte vor zwei Wochen entschieden, dass die frühere schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Wiedereinstieg beim drittgrößten deutschen Energieversorger EnBW gegen die Verfassung verstoßen hatte. Der inzwischen zurückgetretene Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) hatte Ende 2010 als damaliger Finanzminister dem Rückkauf von Aktien für 4,7 Milliarden Euro seine Zustimmung unter Berufung auf das Notbewilligungsrecht gegeben und damit das Parlament umgangen.
Er war vom früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) dazu gedrängt worden, auch mit dem Hinweis, dass die EdF einen Parlamentsvorbehalt ablehne. Die grün-rote Koalition hatte noch am Tag des Urteils versichert, dass sich durch den Richterspruch am Kauf der EnBW-Aktien durch das Land nichts ändere.
Wolff ist Mitarbeiterin des Staatsrechtlers Joachim Wieland, der die SPD erfolgreich vor dem Staatsgerichtshof vertreten hatte. Die Expertin für öffentliches Wirtschaftsrecht hatte den Artikel im Rahmen ihrer Forschungsarbeit für die Online-Ausgabe einer Fachpublikation erstellt./aha/jug/DP/enl