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ROUNDUP: Tauziehen um Flexi-Rente - DGB fordert Rente mit 60

Veröffentlicht am 20.06.2014, 14:37

BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert ein neues Frühverrentungsprogramm für Arbeitnehmer ab 60 Jahren. "Für die Gewerkschaften haben Verbesserungen beim Übergang von der Arbeit in die Rente absolute Priorität", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Zeitung "Die Welt" (Freitag). Der dringendste Handlungsbedarf bestehe nicht nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, sondern in der Zeit davor.

Dazu wollen die Gewerkschaften die von der Bundesregierung angekündigte Arbeitsgruppe aus Vertretern der Regierung, der Fraktionen und der Sozialpartner zur Flexi-Rente nutzen. Die soll sich Gedanken über einen flexibleren Ausstieg aus dem Beruf machen - nach den DGB-Vorstellungen schon ab 60 Jahren. Die Arbeitsgruppe trifft sich erstmals am Donnerstag kommender Woche und will ihre Vorschläge im Laufe des Jahres vorlegen.

Dazu sollten nach Buntenbachs Ansicht die Regelungen zur Teilrente ausgebaut werden. Konkret sollen Beschäftigte künftig bereits mit 60 Jahren statt wie bisher mit 63 Jahren eine Teilrente beziehen können. "Ein Recht auf Teilzeit für Ältere ist nötig, damit die Tarifparteien die Möglichkeit haben, Brücken vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu bauen", erklärte die Gewerkschafterin. Die Arbeitgeber lehnten den DGB-Vorstoß ab. In der Arbeitsgruppe zur Flexi-Rente dürfe es nicht um "neue Wege zur Frühverrentung gehen", argumentieren sie.

Ferner soll es künftig die Möglichkeit geben, nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze befristet weiterzuarbeiten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat dazu weitergehende Vorstellungen: Eine solche Möglichkeit solle nicht nur bei einer direkten Anschlussbeschäftigung gegeben sein, sondern auch nach einer Unterbrechung, sagte ein BDA-Sprecher auf Anfrage.

Der Unions-Wirtschaftsflügel plädiert darüber hinaus dafür, die Firmen bei der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von den Beiträgen zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu befreien. Dies lehnt der DGB ab.gf

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