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ROUNDUP: Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil gegen Sicherheitschef

Veröffentlicht am 10.10.2012, 11:15
Aktualisiert 10.10.2012, 11:16
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom ist strafrechtlich abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof bestätigte am Mittwoch das Urteil gegen den früheren Sicherheitschef des Unternehmens. Er hatte unter anderem Telefondaten von Aufsichtsratsmitgliedern und Journalisten auswerten lassen und war vom Landgericht Bonn wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, Untreue und Betrug zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 2 StR 591/11).

An der Verurteilung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sei 'rechtlich nichts zu rütteln', sagte der Vorsitzende Richter Jörg-Peter Becker bei der Urteilsverkündung. Der BGH bestätigte auch die Verurteilung wegen Untreue. Der ehemalige Abteilungsleiter für Konzernsicherheit hatte insgesamt knapp 700.000 Euro aus Telekom-Geldern für die Auswertung der Daten bezahlt. Dies - so das Gericht - sei als Untreue zu werten, weil er gewusst habe, dass die Datenauswertung rechtswidrig sei und deshalb kein Anspruch auf eine Vergütung bestanden habe. Zudem hatte er insgesamt 175.000 Euro an Vorschüssen für verdeckte Ermittlungen in die eigene Tasche gesteckt.

Im Jahr 2005 hatte die Telekom mehrere Journalisten und Aufsichtsräte ausgespäht. Es sollte ermittelt werden, wer vertrauliche Unternehmensdaten an die Medien herausgegeben hatte. Im Prozess vor dem Bonner Landgericht hatte der Sicherheitschef die Verantwortung übernommen: Er sei zwar vom damaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke beauftragt worden, das Informationsleck aufzuspüren. Allerdings habe er keinen konkreten Auftrag für das Ausspionieren bekommen./jon/DP/stb

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