BERLIN/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Ratifizierung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und des europäischen Fiskalpakts in Deutschland dürfte sich verzögern. Wenn die angekündigte Klage der Linkspartei eingegangen sei, wolle das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Joachim Gauck bitten, mit der Unterschrift unter das entsprechende Gesetz zu warten, sagte eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts am Donnerstag in Karlsruhe. Die Richter bräuchten Zeit, um sich in die Materie einzuarbeiten.
Die Linkspartei argumentiert wie einige Staatsrechtler und die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Verträge griffen massiv in die Budgethoheit des Parlamentes ein. Finanzministerium und Bundestags-Experten hatten darauf verwiesen, dass sich Deutschland mit dem Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung sei nicht möglich.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) forderte Gauck dagegen trotz der drohenden Klagen auf, das Gesetz zu unterschreiben. Bei Grünen und der Linkspartei sorgte er damit für Empörung. Aus der Unionsfraktion hieß es, man sehe keinen Anlass, den Zeitplan für die Verabschiedung von ESM und Fiskalpakt zu ändern. Man sei überzeugt, dass die geplanten Regelungen verfassungsgemäß seien.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, betonte, der ESM könne nun nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. 'Das ist angesichts der anhaltenden Turbulenzen in der Euro-Zone eine schlechte Nachricht. Es erweist sich damit als schlimmer Fehler, dass die Bundesregierung die Ratifizierung des ESM so spät in Angriff genommen hat.' Er habe keine Zweifel, dass einer entsprechenden Bitte der Verfassungsrichter nachgekommen werde.
Der Fiskalpakt soll zwar Ende Juni von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit gebilligt werden, aber erst Anfang 2013 in Kraft treten. Schwarz-Gelb sowie SPD und Grüne wollen den Fiskalpakt im Paket mit dem künftigen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM am 29. Juni verabschieden. Der ESM soll am 1. Juli starten.
Die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte zu der voraussichtlichen Bitte an Gauck: 'Das ist die übliche Praxis und wurde schon so gehandhabt bei der Griechenlandhilfe und dem ersten Eurorettungsschirm.' Hintergrund ist, dass Gesetze erst offiziell in Kraft treten, wenn sie der Bundespräsident unterschrieben hat. Der Aufschub um einige Wochen solle bewirken, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, solange die Klage nicht entschieden ist.
In der Bundesregierung hieß es, ein möglicher Aufschub ändere nichts an der Absicht der Koalition, dass der Bundestag den ESM und den Fiskalpakt am Freitag (29. Juni) im Bundestag ratifiziere. Von anderer Seite war zu hören, man rechne allenfalls mit einer Verzögerung von wenigen Tagen. Bei dem von der Linkspartei angestrebten Eilverfahren gehe es zunächst nur darum, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg habe.
Kauder sagte in der ARD: 'Das Bundesverfassungsgericht wird sehr wohl abwägen, wie wichtig es ist, dass wir gerade im Hinblick auf die Beruhigung der Märkte jetzt zu Entscheidungen kommen.' Er forderte Gauck auf, das Gesetz dennoch zu unterschreiben. 'Der Bundespräsident bekräftigt mit seiner Unterschrift, dass ein Gesetzgebungsverfahren formal richtig durchgeführt worden ist. Nach herrschender Rechtsauffassung prüft der Bundespräsident nicht inhaltlich, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist. Deswegen kann er unterschreiben, und ich würde mir auch wünschen, dass er unterschreibt.'
Linken-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kauder vor, Gauck unzulässigerweise Vorschriften bei der Prüfung von Bundesgesetzen zu machen. Der 'Leipziger Volkszeitung' ('LVZ'/Freitag) sagte Gysi: 'Der Bundespräsident ist das höchste Verfassungsorgan und er hat das Recht und die Pflicht, sich für diese Prüfung die Zeit zu nehmen, die er braucht.' Ein offensichtlich grundgesetzwidriges Gesetz dürfe der Bundespräsident nicht unterschreiben. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte dem Blatt: 'Ich bin mir sicher, der Bundespräsident wird die Prüfungen am Gesetz vornehmen, die notwendig sind.'/sew/bk/sl/DP/jha
Die Linkspartei argumentiert wie einige Staatsrechtler und die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Verträge griffen massiv in die Budgethoheit des Parlamentes ein. Finanzministerium und Bundestags-Experten hatten darauf verwiesen, dass sich Deutschland mit dem Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung sei nicht möglich.
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) forderte Gauck dagegen trotz der drohenden Klagen auf, das Gesetz zu unterschreiben. Bei Grünen und der Linkspartei sorgte er damit für Empörung. Aus der Unionsfraktion hieß es, man sehe keinen Anlass, den Zeitplan für die Verabschiedung von ESM und Fiskalpakt zu ändern. Man sei überzeugt, dass die geplanten Regelungen verfassungsgemäß seien.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, betonte, der ESM könne nun nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. 'Das ist angesichts der anhaltenden Turbulenzen in der Euro-Zone eine schlechte Nachricht. Es erweist sich damit als schlimmer Fehler, dass die Bundesregierung die Ratifizierung des ESM so spät in Angriff genommen hat.' Er habe keine Zweifel, dass einer entsprechenden Bitte der Verfassungsrichter nachgekommen werde.
Der Fiskalpakt soll zwar Ende Juni von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittel-Mehrheit gebilligt werden, aber erst Anfang 2013 in Kraft treten. Schwarz-Gelb sowie SPD und Grüne wollen den Fiskalpakt im Paket mit dem künftigen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM am 29. Juni verabschieden. Der ESM soll am 1. Juli starten.
Die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte zu der voraussichtlichen Bitte an Gauck: 'Das ist die übliche Praxis und wurde schon so gehandhabt bei der Griechenlandhilfe und dem ersten Eurorettungsschirm.' Hintergrund ist, dass Gesetze erst offiziell in Kraft treten, wenn sie der Bundespräsident unterschrieben hat. Der Aufschub um einige Wochen solle bewirken, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, solange die Klage nicht entschieden ist.
In der Bundesregierung hieß es, ein möglicher Aufschub ändere nichts an der Absicht der Koalition, dass der Bundestag den ESM und den Fiskalpakt am Freitag (29. Juni) im Bundestag ratifiziere. Von anderer Seite war zu hören, man rechne allenfalls mit einer Verzögerung von wenigen Tagen. Bei dem von der Linkspartei angestrebten Eilverfahren gehe es zunächst nur darum, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg habe.
Kauder sagte in der ARD: 'Das Bundesverfassungsgericht wird sehr wohl abwägen, wie wichtig es ist, dass wir gerade im Hinblick auf die Beruhigung der Märkte jetzt zu Entscheidungen kommen.' Er forderte Gauck auf, das Gesetz dennoch zu unterschreiben. 'Der Bundespräsident bekräftigt mit seiner Unterschrift, dass ein Gesetzgebungsverfahren formal richtig durchgeführt worden ist. Nach herrschender Rechtsauffassung prüft der Bundespräsident nicht inhaltlich, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist. Deswegen kann er unterschreiben, und ich würde mir auch wünschen, dass er unterschreibt.'
Linken-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kauder vor, Gauck unzulässigerweise Vorschriften bei der Prüfung von Bundesgesetzen zu machen. Der 'Leipziger Volkszeitung' ('LVZ'/Freitag) sagte Gysi: 'Der Bundespräsident ist das höchste Verfassungsorgan und er hat das Recht und die Pflicht, sich für diese Prüfung die Zeit zu nehmen, die er braucht.' Ein offensichtlich grundgesetzwidriges Gesetz dürfe der Bundespräsident nicht unterschreiben. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte dem Blatt: 'Ich bin mir sicher, der Bundespräsident wird die Prüfungen am Gesetz vornehmen, die notwendig sind.'/sew/bk/sl/DP/jha