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ROUNDUP: Vermögen des einstigen Börsenstars Falk geht nicht an den Staat

Veröffentlicht am 22.08.2012, 18:35
HAMBURG (dpa-AFX) - Der einstige Börsenstar Alexander Falk muss sein eingefrorenes Millionenvermögen nicht an den Staat abtreten. Das entschied die Wirtschaftsstrafkammer des Hamburger Landgerichts am Mittwoch. Der Grund: Die Richter gehen davon aus, dass das britische Unternehmen Energis Schadenersatzansprüche in Höhe von mindestens 208 Millionen Euro an Falk haben könnte. Daher dürfe das Vermögen nicht an den Staat gehen.

Dennoch wird das Ehepaar Falk um zwei Millionen Euro ärmer: Das Gericht ordnete an, der Frau des 43-Jährigen diesen Betrag 'aus dem Portemonnaie' zu nehmen, wie der Vorsitzende Richter Marc Tully sagte. Das Geld stünde 'in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verteilung der Tatbeute'. Von zwei Unternehmen, die dem Internet-Unternehmer zuzurechnen sind, wird dagegen kein Vermögen eingezogen.

Falk war nach einem Mammutprozess im Mai 2008 wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er Ende 2000 seine Firma Ision zu einem überhöhten Preis an Energis verkauft hatte. Er hat die Strafe verbüßt und ist seit August 2011 wieder auf freiem Fuß.

'Es ist schwierig, wenn man Recht bekommt, aber mit der falschen Begründung', sagte Falks Verteidiger Thomas Bliwier. Der Anwalt hält Ansprüche von Energis für unberechtigt. Ein sogenannter Arrestbeschluss gegen Falk sei vor zwei Wochen aufgehoben worden, berichtete Bliwier - damit käme der 43-Jährige theoretisch wieder an sein Vermögen. Weil die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt hat und zudem noch ein Zivilverfahren gegen Falk läuft, kann er aber nicht über sein Geld verfügen.

In dem Zivilprozess soll nach Bliwiers Angaben am 20. September eine Entscheidung verkündet werden. In dem Verfahren war bekanntgeworden, dass Falks Schwiegervater möglicherweise finanziell einspringen will. 'Ob die Vergleichsverhandlungen dazu führen, dass der Schwiegervater Teile der Forderungen von Energis erwirbt, sind aus unserer Sicht derzeit spekulativ', betonte Tully.

Mit der zweiten Runde im Strafprozess gegen Falk wollte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass er Millionen abtreten muss, weil sie aus Straftaten stammen. Das sogenannte Verfallsrecht werde vom Gedanken der Gerechtigkeit beherrscht, erklärte Tully: 'So wie der Drogendealer, der mit der Tatbeute einen Sportwagen kauft - und diesen Sportwagen los wird, weil die Staatsanwaltschaft ihn beschlagnahmt.'

Das Gericht geht davon aus, dass Falk aus Straftaten 31,65 Millionen Euro und seiner Holding 52,5 Millionen Euro zugeflossen sind. Eine Investmentbank soll mit zwei Millionen Euro davon profitiert haben, Falks Ehefrau mit 5,2 Millionen. Gegen das Urteil ist Revision möglich. 'Bezüglich Frau Falk legen wir natürlich Rechtsmittel ein', kündigte Bliwier an./ran/DP/he

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