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ROUNDUP/ Verwaltungsgericht: Blockupy darf im Flughafen demonstrieren

Veröffentlicht am 29.05.2013, 15:58
FRANKFURT (dpa-AFX) - Das kapitalismuskritische Bündnis Blockupy darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts am Freitag im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens demonstrieren. Das Frankfurter Gericht begrenzte in seinem Urteil vom Mittwoch die Zahl der Teilnehmer für die Demo aber auf 200 und legte eine Route durch das Gebäude fest. Die Stadt, die die Demonstration im Flughafen-Gebäude verboten und nur für den Außenbereich erlaubt hatte, kündigte an, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Diesen Schritt will Blockupy nicht gehen.

Der Anmelder der Flughafen-Demo sei derselbe, der im März 2012 in Frankfurt eine Demo angemeldet habe, bei der mehrere Polizisten verletzt worden seien, einer von ihnen schwer, sagte Ordnungsdezernent Markus Frank (CDU) zur Begründung. Zudem sei Sachschaden in Millionenhöhe entstanden. Die Sorge vor weiteren Ausschreitungen hatte die Stadt zum Verbot mehrerer Blockupy-Aktionen im Mai 2012 veranlasst.

Orte, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind, seien vom Versammlungsrecht ausgenommen, argumentierte die 5. Kammer des Frankfurter Gerichts am Mittwoch. Dies gelte jedoch nicht für den Teil von Terminal 1, in dem die Geschäfte auch für nicht-reisende Kunden offen seien. Das Gericht stützt sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das generelle Verbote von Versammlungen auf dem Flughafengelände für verfassungswidrig erachtet./irs/DP/stb

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