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ROUNDUP: Vorstoß für mehr Käuferschutz bei Immobilien

Veröffentlicht am 21.11.2012, 11:40
BERLIN (dpa-AFX) - Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher besser vor Überrumpelungsmethoden zweifelhafter Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar besser kontrolliert werden, wie eine vom Land Berlin in den Bundesrat eingebrachte Initiative vorsieht. Die Länderkammer will an diesem Freitag darüber abstimmen, ob der Vorstoß als Gesetzentwurf an den Bundestag weitergegeben werden soll. Die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse empfehlen es. Der Vorstoß soll Geschäfte mit 'Schrottimmobilien' eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.

Konkret soll festgeschrieben werden, dass der Notar selbst dafür sorgt, den Vertragstext zwei Wochen vor dem Beurkunden an den Käufer zu geben. Bisher kann dies auch ein Vertriebsmitarbeiter oder ein Bauträger übernehmen. Notare können dadurch aber teils nicht sicher beurteilen, ob die Frist eingehalten wurde. Durch diese Schutzlücke 'wird die Taktik gewisser Verkäufer erst ermöglicht, innerhalb kürzester Zeit den Verbraucher für diesen oft überraschend und unter Vorspiegelung eines kurzfristigen Entscheidungsdrucks zum Abschluss eines Kaufvertrages zu bestimmen', heißt es in der Begründung.

Außerdem würde durch diese Regelung für Verbraucher klargestellt, dass der Notar und nicht der Anbieter Ansprechpartner für den Vertrag sei. Vorgeschlagen wird in dem Entwurf auch eine Pflicht, dass Notare die Gründe für ein mögliches Abweichen von der Zwei-Wochen-Frist dokumentieren. Für Kunden soll die erweiterte Rolle von Notaren keine Mehrkosten bringen. Die Berliner Initiative sieht zudem vor, dass Notare bei wiederholten und schweren Verstößen gegen die Vorgaben ihr Amt aufs Spiel setzen.

In mehreren Regionen Deutschlands sind Fälle bekanntgeworden, in denen Käufer durch Vertriebsorganisationen überrumpelt wurden. Sie wurden zum Notar gebracht und unterschrieben Kaufverträge, ohne es zu wissen oder das Objekt gesehen zu haben. Anfang November wurden in einer großen Razzia Wohn- und Geschäftsräume in 60 Orten in Nordrhein- Westfalen und zwei weiteren Bundesländern durchsucht. Ermittelt wird gegen mutmaßliche Betrüger, die 'Schrottimmobilien' erworben und zu überhöhten Preisen weiterverkauft haben sollen. Zur Täuschung sollen Häuser von Schwarzarbeitern oberflächlich renoviert worden sein./sam/DP/stk

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