😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Weiter Streit über Ausnahmen beim Mindestlohn

Veröffentlicht am 14.03.2014, 18:53

BERLIN (dpa-AFX) - In der großen Koalition von Union und SPD gibt es weiter Differenzen über Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn von 8,50 Euro. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will keine Ausnahmen, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) signalisierte der Wirtschaft am Freitag Entgegenkommen. Nahles will Anfang nächster Woche ihren Entwurf für das neue Mindestlohngesetz in die Ressortabstimmung geben. Wie weit sie hierin Ausnahmen zulässt, ist offen.

Merkel sagte am Freitag nach einem Spitzengespräch mit den großen Wirtschaftsverbänden in München, beim Mindestlohn gehe es sehr wohl darum, Fehlanreize zu vermeiden. 'Sie dürfen davon ausgehen, dass wir Ihre Ratschläge auch aufnehmen und auch einiges davon umsetzen.' Sie gebe aber keine Versprechen ab.

Zwischen Union und SPD ist umstritten, welche Ausnahmen es vom Mindestlohn geben soll. Die SPD will nur Auszubildende außenvorlassen, Teile der Union auch Rentner oder jüngere Beschäftigte. Nahles machte wiederholt deutlich, dass sie keine Ausnahmen für ganze Wirtschaftszweige zulassen wolle, weil sie dann Klagen befürchte. Allerdings sei sie bereit, über 'begründete Ausnahmen für bestimmte Personengruppen' zu diskutieren.

Auch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es keine erkennbare Annäherung in dem Streit. Dies wurde am Freitagnachmittag nach einem Treffen im Rahmen des sogenannten Mindestlohn-Branchendialogs bei Nahles in Berlin deutlich. Die Gewerkschaften lehnen jegliche Ausnahme strikt ab.

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, wie ihn Union und SPD verabredet haben. Wenn aber eine solche Regelung komme, müsse sie praktikabel sein, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer nach dem Treffen und pochte auf Ausnahmen.

Bei dem Treffen in München hielten sich die Wirtschaftsvertreter mit ihrer Kritik weit weniger zurück als Kramer in Berlin. 'Der Mindestlohn ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht', sagte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, und forderte eine vernünftige Ausgestaltung.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sicherten sich nach dem Treffen im Arbeitsministerium in Berlin zu, trotz erheblicher Differenzen weiter an Lösungen zu arbeiten. Kramer machte deutlich, dass er hinter dem erwarteten Gesetzentwurf von Nahles noch nicht stehen könne. Die bereits vereinbarten Tarifverträge müssten so lange wie möglich gelten.

Union und SPD hatten sich in ihren Koalitionsvereinbarungen darauf verständigt, zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto einzuführen; tarifvertraglich vereinbarte Abweichungen sollen aber bis 2017 noch möglich sein. Danach soll die Höhe regelmäßig von einer Kommission überprüft werden.e

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.