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ROUNDUP/EU-Gericht: Kein Markenschutz für Fürstentum Monaco

Veröffentlicht am 15.01.2015, 13:04
ROUNDUP/EU-Gericht: Kein Markenschutz für Fürstentum Monaco

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Fürstentum Monaco kann seinen Namen nicht als Marke schützen lassen. Nach einem Urteil des Luxemburger EU-Gerichts kann der Begriff "Monaco" nicht europaweiten Schutz erhalten, um damit Reisen, Papierwaren, Sportveranstaltungen oder Hotels zu vermarkten (Az.: T-197/13). Die Marke "Monaco" besitze keine europaweite "Unterscheidungskraft" - weise also nicht eindeutig auf Dienstleistungen und Waren aus dem Land hin, urteilten die Richter nach Angaben vom Donnerstag..

"Monaco" stehe allgemein für das geografische Gebiet und könne deshalb nicht von einem Marktteilnehmer kommerziell verwendet werden. Die meisten Europäer wüssten, wofür "Monaco" stehe, schrieben die Richter. "Bei dem Begriff "Monaco" (handelt es sich) um den Namen eines Fürstentums, das - und sei es nur wegen der Bekanntheit seiner fürstlichen Familie sowie der Veranstaltung eines Automobil-Grand-Prix der Formel-1 und eines Zirkusfestivals - weltweit bekannt ist." Der Begriff lasse daher "ohne Zweifel" an das Fürstentum mit gleichem Namen denken.

Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine entsprechende Entscheidung des EU-Markenamtes und wies die Klage einer ortsansässigen Aktiengesellschaft ab.

Bereits im Jahr 2010 hatte die Regierung des Fürstentums bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum eine Eintragung der Marke "Monaco" erwirkt. Dem widersprach jedoch die zuständige EU-Behörde. Gegen diese Entscheidung wehrte sich die Aktiengesellschaft als Nachfolgerin der Regierung als Markeninhaber - und scheiterte nun.

Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten Berufung bei der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, eingelegt werden.

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