BRÜSSEL (dpa-AFX) - Goldig, aber nicht einzigartig: Lindts goldverpackter Schokohase mit rotem Halsband ist keine Marke. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-98/11 P). Die Richter wiesen damit endgültig eine Klage des Schweizer Süßwarenherstellers Lindt & Sprüngli zurück, der das Goldhäschen als europäische Marke schützen lassen wollte.
Der Lindt-Hase unterscheidet sich nicht genügend von ähnlichen Produkten, befanden die europäischen Richter. Damit bestätigten sie eine erste Entscheidung ihrer Kollegen der unteren Kammer beim Europäischen Gerichtshof. Auch das Gemeinschaftsmarkenamt der EU, bei dem Lindt & Sprüngli seinen Goldhasen hatte schützen lassen wollen, hatte den Antrag zurückgewiesen.
So unschuldig das Schokotier daherkommen mag, es ist seit Jahren Anlass erbitterter juristischer Auseinandersetzungen. Unabhängig vom Verfahren vor dem EuGH hatte Lindt die bayerische Confiserie Riegelein verklagt. Deren ebenfalls in Gold gewandeter Schokohase sei dem Klassiker mit rotem Krepphalsband samt Glocke zu ähnlich, so der Vorwurf von Lindt. Der hockende Riegelein-Hase aus Bayern ist kleiner und trägt nur ein aufgedrucktes braunes Band um den Hals.
Die Richter hatten keine einfache Aufgabe: Im Laufe des Verfahrens mussten sie sich unter anderem mit verschwundenem Beweismaterial herumschlagen. Eine unbekannte Naschkatze hatte offenbar einen der Akte beigefügten Beweishasen verschwinden lassen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage im Oktober zurück, eine ausführliche Urteilsbegründung stand aber noch aus. Eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof wäre möglich.
Doch Lindt unterlag nicht immer im Hasenstreit: Das Schweizer Unternehmen setzte sich in einem ähnlichen Fall gegen die Firma Hauswirth durch, die seit Jahrzehnten Schokohasen produziert. Für eine Stellungnahme zu laufenden und aktuellen Markenstreitigkeiten war Lindt am Donnerstag nicht erreichbar./hrz/grh/rab/DP/stk
Der Lindt-Hase unterscheidet sich nicht genügend von ähnlichen Produkten, befanden die europäischen Richter. Damit bestätigten sie eine erste Entscheidung ihrer Kollegen der unteren Kammer beim Europäischen Gerichtshof. Auch das Gemeinschaftsmarkenamt der EU, bei dem Lindt & Sprüngli seinen Goldhasen hatte schützen lassen wollen, hatte den Antrag zurückgewiesen.
So unschuldig das Schokotier daherkommen mag, es ist seit Jahren Anlass erbitterter juristischer Auseinandersetzungen. Unabhängig vom Verfahren vor dem EuGH hatte Lindt die bayerische Confiserie Riegelein verklagt. Deren ebenfalls in Gold gewandeter Schokohase sei dem Klassiker mit rotem Krepphalsband samt Glocke zu ähnlich, so der Vorwurf von Lindt. Der hockende Riegelein-Hase aus Bayern ist kleiner und trägt nur ein aufgedrucktes braunes Band um den Hals.
Die Richter hatten keine einfache Aufgabe: Im Laufe des Verfahrens mussten sie sich unter anderem mit verschwundenem Beweismaterial herumschlagen. Eine unbekannte Naschkatze hatte offenbar einen der Akte beigefügten Beweishasen verschwinden lassen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage im Oktober zurück, eine ausführliche Urteilsbegründung stand aber noch aus. Eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof wäre möglich.
Doch Lindt unterlag nicht immer im Hasenstreit: Das Schweizer Unternehmen setzte sich in einem ähnlichen Fall gegen die Firma Hauswirth durch, die seit Jahrzehnten Schokohasen produziert. Für eine Stellungnahme zu laufenden und aktuellen Markenstreitigkeiten war Lindt am Donnerstag nicht erreichbar./hrz/grh/rab/DP/stk