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ROUNDUP/Nach Prokon-Insolvenz: Politik prüft schärfere Regeln

Veröffentlicht am 23.01.2014, 13:06

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Insolvenz des Windparkbetreibers Prokon will die Bundesregierung den 'grauen Kapitalmarkt' schärfer regulieren und die Finanzaufsicht Bafin mit mehr Befugnissen ausstatten. Ziel ist es, Kleinanleger vor riskanten Finanzprodukten besser zu schützen. 'Wo es Verbrauchern schwer fällt, sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen', erklärte Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) am Donnerstag in Berlin.

Insbesondere im 'grauen Kapitalmarkt' sei funktionierender Anlegerschutz von großer Bedeutung, so Maas. 'Wir sind uns mit dem Bundesfinanzministerium einig, dass die Bafin den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhält.' Nach Informationen der 'Süddeutschen Zeitung' (Donnerstag) prüft die große Koalition auch ein Verbot für den Verkauf riskanter Finanzprodukte an Kleinanleger. Einschränkungen beim Vertrieb sind bereits länger im Gespräch.

Prokon hatte durch den Verkauf von hochriskanten Genussrechten an Privatkunden etwa 1,4 Milliarden Euro von etwa 75 000 Anlegern eingenommen. Dabei wurden hohe Renditen von bis zu 8 Prozent versprochen - trotz der aktuellen Niedrigzinsen. Klar ist eigentlich auch, dass das Ausfallrisiko entsprechend hoch ist und Anlegern Totalverlust droht. Am Mittwoch meldete Prokon Insolvenz an, die Anleger müssen um ihr Geld bangen.

Schon nach Bekanntwerden der Schieflage hatten Union und SPD angekündigt, Konsequenzen zu prüfen und den weniger regulierten 'grauen Kapitalmarkt' schärfer zu beaufsichtigen. Im Gespräch sind unter anderem Vertriebsbeschränkungen, etwa Grenzen für den Verkauf von Genussrechten an Kleinanleger oder für Nachrangdarlehen.

Allerdings wird auch betont, dass letztlich der Anleger entscheide. Ob Genussrechte gänzlich verboten werden, ist offen. Denn gerade junge Unternehmen nutzen diese als eine Finanzierungsform.

Das Finanzministerium erklärte der 'SZ' zufolge, es werde fortlaufend geprüft, ob noch Regelungslücken bestehen. Gegebenenfalls werde nachgesteuert. Dies ändere nichts daran, dass dem Verbraucher und Anleger eine Schlüsselrolle bei seiner Investitionsentscheidung zukomme.

Die Bafin werde angewiesen, den Verbraucherschutz bei der Prüfung von Wertpapierverkaufsprospekten schon jetzt stärker in den Fokus zu nehmen und nicht zu warten, bis im Juli die Bestimmungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuches voll wirksam würden, schreibt das Blatt weiter. Das Finanzministerium habe darauf verwiesen, dass der Anlegerschutz in den vergangenen Jahren sowohl auf europäischer wie auf nationaler Ebene bereits mehrfach verbessert worden sei. Auch der Verkauf von Genussrechten sei stärker reguliert als früher./sl/DP/stb

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