😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Strompreisbremse: Breite Kritik an Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Veröffentlicht am 24.11.2022, 16:16
XLU
-

BERLIN (dpa-AFX) - Energieverbände und Versorger (NYSE:XLU) machen Front gegen Pläne der Bundesregierung, zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse "Zufallsgewinne" auf dem Strommarkt abzuschöpfen. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, teilte der Hamburger Energieversorger Lichtblick am Donnerstag unter Verweis auf ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten mit.

"Der geplante Abschöpfungsmechanismus führt zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt." Folge dieser Entwicklungen seien steigende Strompreise für Verbraucher, eine Behinderung des weiteren Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie im Einzelfall die Zahlungsunfähigkeit der Anlagenbetreiber. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit innerhalb der Bundesregierung noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Die Präsidentin Simone Peter erklärte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. Rückwirkende Eingriffe in wirtschaftliche Prozesse wurden bereits mehrfach grundsätzlich als klar verfassungswidrig beschieden." Der Verband hatte bereits erklärt, es sei mit einer Klagewelle zu rechnen. Die Bundesregierung sollte alleine aus juristischen Gründen eine einfache steuerliche Lösung wählen.

Ein Gesetzentwurf des Kanzleramts, des Finanz- sowie Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt. Der größte Teil der Strompreisbremse soll vom Staat bezahlt werden.

Viele Stromerzeuger erzielten gegenwärtig erhebliche Mehreinnahmen, die zum ganz überwiegenden Teil unerwartet gewesen seien, heißt es im Gesetzentwurf. Die Rede ist von "Überschusserlösen". Diese sollen grundsätzlich anhand der Preise am Spotmarkt beziehungsweise von energieträgerspezifischen Monatsmarktwerten für Windenergie- und Solaranlagen berechnet werden. Darüber hinaus könnten die Ergebnisse aus Absicherungsgeschäften am Terminmarkt sowie eine anlagenbezogene Vermarktung berücksichtigt werden - insbesondere sogenannte Power-Purchase-Agreements.

Das sind spezielle, oft langfristige Stromabnahmeverträge. Vorgesehen ist nun laut Lichtblick, diese Verträge in vielen Fällen nicht nach den zwischen Betreiber und Käufer vereinbarten fixen Preisen, sondern nach dem Spotmarkt abzuschöpfen - obwohl der Anlagenbetreiber seinen Strom nicht am Spotmarkt verkauft. Die Spotmarktpreise liegen häufig deutlich höher als die vereinbarten Preise. Das Gutachten spricht von "fiktiven Erlösen", welche die Regierung abschöpfen wolle - die die Unternehmen aber tatsächlich nie erwirtschaftet hätten. Das solle für Verträge gelten, die ab November abgeschlossen werden. Dies sei aber nach EU-Vorgaben unzulässig. Diese ließen nur die Abschöpfung realisierter Erlöse zu.

Lichtblick rechnet mit einer Klagewelle. Chefjurist Markus Adam sprach laut Mitteilung von einer "verfassungswidrigen Sonderabgabe". Ein Ausweg wäre eine "echte Übergewinnsteuer" für erneuerbare Energien. Der Staat sollte die tatsächlichen, durch die Krise gestiegenen Gewinne der Anlagenbetreiber zusätzlich besteuern.

Kritik am Gesetzentwurf kam unter anderem auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Angesichts stark gestiegener "Zufallsgewinne" bekenne sich die Energiewirtschaft zu ihrer Verantwortung, hatte BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff erklärt: "Die Energiebranche ist bereit, ihren Beitrag zu leisten." Die Erlösabschöpfung sei ein erheblicher Markteingriff und müsse mit dem eindeutigen Enddatum 30. Juni 2023 so kurz wie möglich gehalten werden. Der BDEW kritisierte außerdem, vorgesehene Regelungen zur Entlastung der Haushalte müssten stark vereinfacht werden.

Die Strompreisbremse soll Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Strompreisen entlasten. Haushalte und kleinere Unternehmen erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunden bekommen. Die Bremse soll ab März gelten, dann es soll auch eine Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar geben.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.