😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Urteil: Werbung um Annahme von Konkurrenz-Rabattgutscheinen zulässig

Veröffentlicht am 20.11.2014, 15:02
ROUNDUP/Urteil: Werbung um Annahme von Konkurrenz-Rabattgutscheinen zulässig

n ULM (dpa-AFX) - Im Streit um eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller mit Rabattgutscheinen von Konkurrenten hat die Wettbewerbszentrale vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Müller hatte damit geworben, Rabattgutscheine etwa von dm oder Rossmann sowie Douglas-Parfümerien anzunehmen. Nach Ansicht des Landgerichts Ulm stellt die Aktion zwar eine erhebliche Behinderung der betroffenen Mitbewerber dar, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Sie sei jedoch weder gezielt, noch unzulässig.

Die Wettbewerbszentrale ist der Ansicht, dass durch das "gezielte Einsammeln der Gutscheinwerbung von anderen Anbietern deren Werbeaufwendungen zunichtegemacht" würden. Der Kunde würde quasi kurz vor dem Laden des Mitbewerbers abgefangen. So habe sich Müller nicht nur die Werbung anderer zunutze gemacht, sondern diese vernichtet, argumentierte die Institution.

Die Drogeriemarktkette mit Sitz in Ulm begrüßte das Urteil. Müller gehe es nicht um die Schädigung von Wettbewerbern, teilte eine Unternehmenssprecherin mit. Man wolle in erster Linie Kunden mit attraktiven Preisangeboten zum Betreten der eigenen Filialen animieren. Durch die Werbeaussagen von Müller würden die Konkurrenz-Coupons nicht entwertet. Viel mehr habe der Verbraucher die Wahl, wo er die Gutscheine einlösen möchte.

Bereits in einer mündlichen Verhandlung Ende Oktober zeichnete sich eine Niederlage der Wettbewerbszentrale ab. Damals hatten die Ulmer Richter die Aktion bereits als kritisch, aber dennoch zulässig bezeichnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wettbewerbszentrale will nun prüfen, ob sie Berufung beim Oberlandesgericht in Stuttgart einlegt.tb

nn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.