😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP/Verband: Mindestlohn kostet jeden vierten Taxifahrer den Job

Veröffentlicht am 24.09.2014, 06:39
ROUNDUP/Verband: Mindestlohn kostet jeden vierten Taxifahrer den Job

FRANKFURT (dpa-AFX) - Zehntausende Fahrer könnten nach Einschätzung des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands zum Jahreswechsel ihren Job verlieren. Am 1. Januar wird der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. "Das überfordert uns komplett", sagte der Präsident des Verbandes, Michael Müller, der Nachrichtenagentur dpa. Verhandlungen über einen ersten bundesweiten Tarifvertrag im Taxigewerbe waren Mitte des Monats gescheitert.

Derzeit beträgt der Durchschnittslohn einer Befragung des Verbands zufolge zwischen 6,00 und 6,50 Euro die Stunde. Es gebe aber große Unterschiede: In Mecklenburg-Vorpommern liege er zum Teil bei 3,50 Euro, in Städten würden die Fahrer oft nach Umsatz bezahlt.

Laut Müller gibt es in Deutschland 28 000 Taxiunternehmen mit 58 000 Fahrzeugen, die 200 000 bis 220 000 Fahrer beschäftigen. "Wir gehen davon aus, dass 25 bis 30 Prozent zum Jahreswechsel freigestellt werden." In Hannover habe ein Unternehmen vorsorglich allen 65 Fahrern gekündigt, auch in anderen Städten gebe es solche Überlegungen. Der Verband selbst rät seinen Mitgliedern, "erstmal zu prüfen, wie viele Fahrer sie sich in Zukunft noch leisten können."

Um kostendeckend zu arbeiten, müsste Taxifahren 25 bis 35 Prozent teurer werden. "Aber das machen die Kommunen nicht mit." Die Taxiunternehmen dürfen ihre Preise nicht selbst festsetzen, darüber entscheiden laut Müller mehr als 800 Genehmigungsbehörden. Zwar seien vielerorts Entgelterhöhungen beantragt, mit Entscheidungen bis zum Jahreswechsel rechnet Müller aber nicht: "In der Regel dauert das 6 bis 18 Monate, zum Teil Jahre."

Würden die Preise so stark steigen, dass sie die Mehrkosten für die Fahrer ausglichen, blieben vielleicht die Kunden weg. Zusätzliche Sorgen macht der Branche der Fahrvermittlungsdienst Uber, "der sich über alle Gesetze hinwegsetzt". Bisher sei die "illegale Konkurrenz" noch nicht direkt spürbar. Wenn Taxifahren aber wegen des Mindestlohns teurer werden müsse, könnte Uber erst recht "richtig reingrätschen". Müller: "Wir fühlen uns zwischen den Mühlsteinen Tarifpolitik und Uber zerrieben."/sat/DP/men

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.