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RWE rechnet bei Verfassungsklage nicht mit kurzfristiger Entscheidung

Veröffentlicht am 19.04.2012, 11:49
ESSEN (dpa-AFX) - Der Energiekonzern RWE rechnet bei der Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg nicht kurzfristig mit einer Entscheidung. In diesem Jahr werde die Klage sicher nicht mehr verhandelt, für die Zeit danach habe der Konzern keine Indikation, sagte eine Konzern-Sprecherin am Donnerstag am Rande der RWE-Hauptversammlung in Essen. Das Unternehmen hatte im Februar eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wettbewerber Eon war diesen Schritt schon im vergangenen Jahr gegangen.

Die Klage verfolge nicht das Ziel, die deutschen Kernkraftwerke gegen den gesetzgeberischen Willen weiter zu betreiben, sagte die Sprecherin. 'Sie soll aber klären, ob der Gesetzgeber bei seinem Handeln die verfassungsmäßigen und rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten hat.' RWE brechen, wie auch den anderen großen Versorgern Eon, EnBW und Vattenfall, Gewinne in Milliardenhöhe weg. Mit der Klage will RWE Rechtssicherheit schaffen, um gegebenenfalls Schadenersatzklagen gegen die Bundesregierung anstreben zu können.

RWE sieht sich zu diesem Handeln auch im Namen der Aktionäre verpflichtet, die Klage hatte das Unternehmen schon im vergangenen Jahr angekündigt. Zudem ging der Konzern bereits damals gegen das Atom-Moratorium infolge der Katastrophe in Fukushima vor. Bereits seinerzeit musste RWE zwei Meiler vom Netz nehmen. Auch gegen die Kernbrennstoffsteuer, ursprünglich eine Art Entgegenkommen der Energiekonzerne für die im Herbst 2010 ausgehandelte Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, klagt das Unternehmen./nmu/wiz

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