BERLIN (dpa-AFX) - Die Planung von Flughäfen und Flugrouten sollte aus Sicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen grundlegend geändert werden, um Lärmbelastungen für Anwohner zu verringern. Im geltenden Recht sei der Fluglärmschutz nur unzureichend gewährleistet, schreibt das Beratergremium der Bundesregierung in einem am Mittwoch vorgelegten Gutachten. "Erhebliche Defizite" gebe es etwa bei der Bürgerbeteiligung und der verbindlichen Prüfung von Umweltfolgen in den Verfahren. Die Experten empfehlen ein generelles Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Sonderregelungen in Stunden davor und danach müssten "eine besonders rechtfertigungsbedürftige Ausnahme bleiben".tb