KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob Wohneigentümer die Kosten für alle wichtigen Sanierungen im Haus grundsätzlich gemeinsam zahlen müssen, will der Bundesgerichtshof (BGH) noch am Freitag entscheiden. Dem Gericht liegt die Klage einer Wohnungsbesitzerin vor, die mit den anderen Miteigentümern zerstritten ist. Die Richter verhandelten den Fall am Vormittag. Ihr Urteil wollen sie Mittags (12.00 Uhr) verkünden. (Az.: V ZR 9/14)
Die Beteiligten des Streits wohnen in einem Mehrfamilienhaus: Der Klägerin gehört die Kellerwohnung, die Beklagten sind Eigentümer der Wohnung im Erdgeschoss sowie der Wohnung unter dem Dach. Die Kellerwohnung ist feucht und mittlerweile unbewohnbar. Die Klägerin wollte sie sanieren lassen, die anderen weigerten sich.
Normalerweise zahlen Wohnungsbesitzer die Sanierungen von Hausteilen wie Dach und Keller gemeinsam. Der BGH muss nun über eine Ausnahme entscheiden. Denn das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen und das mit einer Ausnahme begründet: Das Gericht sah die "Opfergrenze" der anderen überschritten: Die beiden Beklagten seien betagt und finanzschwach, die hohen Kosten nicht zumutbar, hieß es.tb