Berlin, 05. Mai (Reuters) - Die Bundesregierung sieht sich durch das Bundesverfassungsgericht in der Einschätzung bestätigt, dass die Staatsanleihenankäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Das Gericht in Karlsruhe habe am Dienstag "klar festgestellt: Das Anleiheprogramm der Europäischen Zentralbank ist keine monetäre Staatsfinanzierung", kommentierte Finanzminister Olaf Scholz die Entscheidung in Berlin. "Das Programm befindet sich in dieser Hinsicht im Einklang mit unserem Grundgesetz." Die Bundesbank dürfe sich weiterhin an dem gemeinsamen Kaufprogramm beteiligen und auch über die vom Gericht gesetzte Frist von drei Monaten hinaus, sofern die vom Gericht genannten Voraussetzungen erfüllt würden. Das Urteil beziehe sich nicht auf aktuelle Hilfsentscheidungen der EZB im Zusammenhang mit der Bewältigung der Viruskrise.
Das Bundesverfassungsgericht befand die billionschweren Aufkäufe der Notenbank für teilweise verfassungswidrig. Die EZB habe ihre Beschlüsse nicht auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft. Der EZB-Rat müsse in einem neuen Beschluss zeigen, dass das Programm verhältnismäßig sei. Andernfalls sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an den Käufen teilzunehmen.