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Schweiz: Haftbefehle gegen Fahnder bei gültigem Abkommen unwirksam

Veröffentlicht am 05.04.2012, 14:41
Aktualisiert 05.04.2012, 14:44
BERN (dpa-AFX) - Die umstrittenen Schweizer Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder werden automatisch unwirksam, wenn das Steuerabkommen beider Länder in Kraft tritt. Das bestätigte die schweizerische Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Derartige Haftbefehle 'wären dann ja auch gar nicht mehr nötig', sagte sie am Donnerstag in Bern nach der Unterzeichnung eines Protokolls zur Nachbesserung des Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Es soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten, wird aber von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat bislang abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft der Schweiz hatte am 15. März Haftbefehle gegen drei Steuerbeamte in Nordrhein-Westfalen erlassen, die am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Schwarzgeld-Kunden bei der Bank Credit Suisse beteiligt waren. Ihnen wird Wirtschaftsspionage gegen die Bank vorgeworfen, da sie angeblich einen Informanten aktiv mit der Beschaffung dieser Daten beauftragt haben. So etwas wäre nach Darstellung Widmer-Schlumpfs künftig sinnlos, da die Besteuerung der entsprechenden Vermögen gemäß dem Abkommen erfolgen würde.

Neben zahlreichen Politikern von Regierung und Opposition in der Bundesrepublik hatte auch die Deutsche Steuergewerkschaft die Haftbefehle scharf kritisiert. Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler schrieb in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief an die Schweizer Boulevardzeitung 'Blick', deutsche Steuerbeamte würden 'viele unsachliche, zum Teil beleidigende und hasserfüllte Mails' aus der Schweiz bekommen. Manche seiner Kollegen sorgten sich, ob ihnen bei einer privaten Reise in die Schweiz eine Verhaftung drohe. Die Steuergewerkschaft mit ihren rund 70.000 Mitgliedern sei parteipolitisch unabhängig. Sie bekämpfe nicht die Schweiz, sondern 'die Steuerhinterziehung von Deutschen in der Schweiz, und wir kritisieren deren Helfershelfer in Schweizer Banken'./bur/DP/jkr

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