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Speicherverband will bei extremer Kälte Gasnotlage nicht ausschließen

Veröffentlicht am 07.11.2023, 13:09
Aktualisiert 07.11.2023, 13:15
© Reuters.
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BERLIN (dpa-AFX) - Der Verband der Speicherbetreiber will trotz zu 100 Prozent gefüllter Gasspeicher bei einem sehr kalten Verlauf des Winters eine Gasnotlage nicht ausschließen. Bei extrem niedrigen Temperaturen wie im EU-Wetterjahr 2010 könnten die deutschen Speicher Ende Januar 2024 leer sein, berichtete die Initiative Energien Speichern (Ines) am Dienstag in Berlin. Erst im Verlauf des März könnten die Speicher in solch einem Szenario wieder befüllt werden.

Bei einem normalen Temperaturverlauf wie 2016 geht der Verband davon aus, dass die Speicher Anfang Februar noch zu 42 Prozent gefüllt sein werden. Vorgeschrieben ist am 1. Februar ein Füllstand von mindestens 40 Prozent. In einem warmen Winter mit Temperaturen wie 2020 sind die Speicher dem Modell zufolge Anfang Februar zu 70 Prozent gefüllt.

Die Gasspeicher gleichen Schwankungen beim Gasverbrauch aus und bilden damit ein Puffersystem für den Gasmarkt. Im Winter nehmen die Füllstände üblicherweise ab, nach dem Ende der Heizperiode wieder zu. Zu beachten ist, dass parallel zur Speichernutzung Erdgas über Pipelines und die neuen LNG-Terminals an den deutschen Küsten nach Deutschland fließt.

Nach Erreichen der 100-Prozent-Marke am vergangenen Sonntag geht Ines-Geschäftsführer Sebastian Heinermann davon aus, dass die sogenannte Ausspeicherphase wegen abnehmender Temperaturen im November beginnt. Unter der Annahme eines normalen Temperaturverlaufs sinken die Füllstände dem Modell zufolge dann bis Ende März auf 19 Prozent. Zum Vergleich: Ende März 2023 lagen die Füllstände in Deutschland nach einem milden Winter und deutlichen Einsparungen bei 64 Prozent.

Der Verband äußerte sich kritisch zu den geplanten Änderungen des Gasspeichergesetzes. Die Vorschläge der Bundesregierung hätten nicht das Potenzial, um die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern. Der Verband bemängelte unter anderem die vorgesehene Zertifizierungspflicht für Gasspeicherbetreiber und bezeichnete die Verlängerung des Gasspeichergesetzes bis Ende März 2027 als "verfrüht". Auch seien vorgesehene Bußgeldvorschriften mit der Komplexität der Vorgaben "unvereinbar".

Der Gesetzentwurf war Mitte Oktober veröffentlicht worden. Mit der Novelle will die Bundesregierung die Versorgungssicherheit sicherstellen. 2027 sollen die geplanten LNG-Terminals an Land in Betrieb genommen werden.

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