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'Spiegel': Verständigung auf Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung

Veröffentlicht am 09.02.2014, 10:37
Aktualisiert 09.02.2014, 10:50

BERLIN (dpa-AFX) - Die Regierungsfraktionen von Union und SPD haben sich nach einem 'Spiegel'-Bericht auf einen Gesetzentwurf zum Thema Abgeordnetenbestechung geeinigt. Der Paragraf 108e Strafgesetzbuch soll neu und schärfer geregelt werden. Die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU/CSU) und Thomas Oppermann (SPD) wollen den Gesetzentwurf diese Woche vorstellen, Mitte Februar könnte er in den Bundestag eingebracht werden, heißt es laut Magazin aus Fraktionskreisen. Sollte der Entwurf Gesetz werden, würde Deutschland nach zehn Jahren des Zögerns die UN-Konvention gegen Korruption umsetzen.

Bislang gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er seine Stimme vor einer Wahl oder einer Parlamentsabstimmung verkauft hat. Kassiert er dagegen von einem Unternehmen erst nach der Abstimmung Geld, bleibt er straffrei. Mit der neuen Fassung soll sich das ändern. Zusätzlich sollen immaterielle Vorteile wie Ehrendoktorwürden geahndet werden können, auch dürften Dritte wie Lebenspartner oder Kinder künftig keine Vorteile mehr annehmen.

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