BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat nach den Worten des Staatsrechtlers Michael Brenner verschiedene Möglichkeiten, die Auflagen des Verfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm zu erfüllen. Dazu gehörten Nachverhandlungen mit den anderen Euro-Ländern oder die Abgabe eines Zusatzprotokolls, sagte der Jurist aus Jena am Mittwoch im ZDF. Diese beiden Möglichkeiten halte er aber für unrealistisch.
Für einen 'gangbaren Weg' halte er dagegen eine neue Verständigung der Regierungen im Euro-Raum, dass die von Karlsruhe festgelegte Obergrenze für die deutsche Haftung in Höhe von 190 Milliarden Euro akzeptiert wird. Nach der 'Wiener Konvention' könne die Bundesregierung dazu auch einen völkerrechtlichen Vorbehalt anmelden, sagte Brenner. Dies habe es auch in der Vergangenheit schon gegeben. Ebenfalls nicht ganz auszuschließen sei, dass sich Bundestag und Bundestag erneut mit dem Thema befassen müssten, erklärte er./jsu/DP/jsl
Für einen 'gangbaren Weg' halte er dagegen eine neue Verständigung der Regierungen im Euro-Raum, dass die von Karlsruhe festgelegte Obergrenze für die deutsche Haftung in Höhe von 190 Milliarden Euro akzeptiert wird. Nach der 'Wiener Konvention' könne die Bundesregierung dazu auch einen völkerrechtlichen Vorbehalt anmelden, sagte Brenner. Dies habe es auch in der Vergangenheit schon gegeben. Ebenfalls nicht ganz auszuschließen sei, dass sich Bundestag und Bundestag erneut mit dem Thema befassen müssten, erklärte er./jsu/DP/jsl