KÖLN (dpa-AFX) - Juristischer Sieg der Stadt Hückeswagen in einem Zinswetten-Prozess: Die Kommune soll nach einem Urteil des Kölner Landgerichts von der WestLB-Nachfolgerin Portigon knapp 1,4 Millionen Euro zurückbekommen. Die Summe hatte die Stadt nach verlorenen Wetten auf die künftige Zinsentwicklung an die Bank überwiesen. Nur eines von insgesamt drei Geschäften gelte als ordnungsgemäß, entschieden die Richter am Dienstag. In den anderen Fällen hatte die Bank nach Ansicht der Hückeswagener Anwälte ihre Beraterpflichten verletzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
In NRW haben Dutzende Städte wie auch Hückeswagen gegen die WestLB-Nachfolgerin geklagt. Allein vor dem Landgericht Düsseldorf sind elf Klagen anhängig. Ungünstig verlaufene Zinswetten sind für viele Städte und Gemeinden ein Problem. Im Mai vergangenen Jahres hatten die Rechnungshöfe von Bund und Ländern die Kommunen eindringlich vor solchen riskanten Wetten gewarnt. Etliche Mittelständler, kommunale Unternehmen und Kommunen erlitten dabei schon hohe Verluste./hns/DP/stb
In NRW haben Dutzende Städte wie auch Hückeswagen gegen die WestLB-Nachfolgerin geklagt. Allein vor dem Landgericht Düsseldorf sind elf Klagen anhängig. Ungünstig verlaufene Zinswetten sind für viele Städte und Gemeinden ein Problem. Im Mai vergangenen Jahres hatten die Rechnungshöfe von Bund und Ländern die Kommunen eindringlich vor solchen riskanten Wetten gewarnt. Etliche Mittelständler, kommunale Unternehmen und Kommunen erlitten dabei schon hohe Verluste./hns/DP/stb