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Österreich: Lage bei Ex-Hypo dramatisch schlechter - Bund: Heta nicht insolvent

Veröffentlicht am 01.03.2015, 18:59
Aktualisiert 01.03.2015, 19:03
Österreich: Lage bei Ex-Hypo dramatisch schlechter - Bund: Heta nicht insolvent

WIEN/KLAGENFURT (dpa-AFX) - Um die Vermögenswerte der Hypo-Bad-Bank Heta ist es weitaus schlechter bestellt als angenommen. Der Steuerzahler soll beim Abbau der nächsten Jahre aber nicht mehr belastet werden: "Der Bund wird keine weiteren Verpflichtungen zu Nachschüssen an die Heta eingehen", betonte das Finanzministerium am Sonntagabend. Insolvent sei die Heta nicht.

Im November 2014 wurde die seit 2009 notverstaatlichte Krisenbank Hypo Alpa Adria zerschlagen. Die Heta Asset Resolution ging als Abbaugesellschaft ("Bad Bank) für faule Kredite, Immobilien und aktuell unverkäufliche Assets aus der alten Hypo Alpe Adria hervor. Zur Gründung im November saß die Heta auf einem "Abbauteil" von 18 Milliarden Euro.

Nachdem Wirtschaftsprüfer die Heta durchgecheckt haben, tat sich ein neuer milliardenschwerer Wertberichtigungsbedarf auf. Assets haben im Wert weiter verloren. Der Heta-Vorstand leitete daraus einen weiteren Finanzierungsbedarf von 4 bis 7,6 Milliarden Euro ab.

"Aufgrund dieser dramatisch geänderten Einschätzung der Vermögenslage hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit der Bundesregierung entschieden, der Heta kein weiteres Steuergeld mehr zukommen zu lassen", schrieb das Finanzministerium am Sonntagabend in einer Medienmitteilung.

Die "Heta" - die ja keine Bank ist - wird nun unter die Aufsicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde gestellt. Die Ex-Hypo Alpe Adria ist damit die erste Finanzgesellschaft in Österreich, für die das seit 1. Januar 2015 geltende neue Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz angewendet wird.

Dass die FMA heute verfügt hat, dass die Hypo bestimmte Schulden bis 31. Mai 2016 nicht bedienen muss, wird auch vom Finanzministerium als "erster Schritt" bewertet. Nach dem neuen europäischen Bankenabwicklungsregime können auch die Gläubiger der Heta herangezogen werden, die Abbaulasten zu teilen.

Nicht von dem Rückzahlungsmoratorium betroffen ist die eine Milliarde Euro schwere Nachranganleihe aus dem Jahr 2012, für die der Bund wegen eines damaligen Bilanzlochs schon garantieren musste. Die werde die Heta "pünktlich und in vollem Umfang erfüllen", schrieb das Ministerium am Abend.

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