BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Für gleiche Beschäftigtengruppen können seither verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Das soll sich per Tarifeinheitsgesetz ändern:
- In so einem Fall soll künftig nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Eine nicht an den Verhandlungen der Konkurrenzgewerkschaft beteiligte Gewerkschaft erhält ein Anhörungsrecht beim Arbeitgeber. Und sie kann den anderen Vertrag nachzeichnen.