LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um ein gemeinsames EU-Patent haben sich Italien und Spanien vor Gericht einen Schlagabtausch mit EU-Vertretern geliefert. In einer mündlichen Verhandlung tauschten die Parteien am Dienstag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ihre Argumente aus. Italien und Spanien machen bei dem einheitlichen EU-Patent nicht mit und klagen gegen den EU-Rat (Rechtssachen C-274/11 und C-295/11).
Beide Länder fühlen sich benachteiligt, weil Tüftler diesen Patentschutz künftig nur in den drei EU-Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch in allen EU-Teilnehmerstaaten anmelden können. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
25 der 27 EU-Staaten hatten sich im März 2011 im Ministerrat auf das Patent verständigt und gehen bei dieser sogenannten 'verstärkten Zusammenarbeit' voran. Italien und Spanien verlangen vom Gerichtshof, den Beschluss des Rates aufzuheben. Ihrer Ansicht nach sind die Voraussetzungen für einen Alleingang einiger Länder nicht erfüllt.
So handle es sich um einen Bereich, der von der 'verstärkten Zusammenarbeit' ausgenommen sei, argumentierten die Anwälte Italiens und Spaniens vor Gericht. Dieses Vorgehen diskriminiere Länder, die nicht mitmachten, schade dem Binnenmarkt, beeinträchtige den Handel zwischen EU-Staaten und verzerre den Wettbewerb. Die Vertreter des EU-Rates halten den Beschluss dagegen für rechtens.
Das gemeinsame EU-Patent soll die Anmeldung von Erfindungen für Unternehmen leichter und kostengünstiger machen. Starttermin soll der 1. April 2014 sein. Noch kostet ein Patent in der EU rund 36 000 Euro, während es in den USA schon für 2000 Euro und in China für 600 Euro zu haben ist./mt/DP/zb
Beide Länder fühlen sich benachteiligt, weil Tüftler diesen Patentschutz künftig nur in den drei EU-Arbeitssprachen Englisch, Französisch und Deutsch in allen EU-Teilnehmerstaaten anmelden können. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
25 der 27 EU-Staaten hatten sich im März 2011 im Ministerrat auf das Patent verständigt und gehen bei dieser sogenannten 'verstärkten Zusammenarbeit' voran. Italien und Spanien verlangen vom Gerichtshof, den Beschluss des Rates aufzuheben. Ihrer Ansicht nach sind die Voraussetzungen für einen Alleingang einiger Länder nicht erfüllt.
So handle es sich um einen Bereich, der von der 'verstärkten Zusammenarbeit' ausgenommen sei, argumentierten die Anwälte Italiens und Spaniens vor Gericht. Dieses Vorgehen diskriminiere Länder, die nicht mitmachten, schade dem Binnenmarkt, beeinträchtige den Handel zwischen EU-Staaten und verzerre den Wettbewerb. Die Vertreter des EU-Rates halten den Beschluss dagegen für rechtens.
Das gemeinsame EU-Patent soll die Anmeldung von Erfindungen für Unternehmen leichter und kostengünstiger machen. Starttermin soll der 1. April 2014 sein. Noch kostet ein Patent in der EU rund 36 000 Euro, während es in den USA schon für 2000 Euro und in China für 600 Euro zu haben ist./mt/DP/zb