LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im jahrelangen Markenstreit um die Farbe Rot müssen die deutschen Sparkassen weiter kämpfen. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag in Luxemburg, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe zwar grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssten aber belegen, dass bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung der Farbmarke im Jahr 2002 die Farbe im Finanzbereich ein Kennzeichen der Sparkassen war - und somit der Schutz als Marke berechtigt war. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden, entschieden die Richter und verwiesen den Fall zurück an das Bundespatentgericht.
2007 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Farbe Rot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes dann als Marke registriert. Dagegen wandte sich der Konkurrent, die spanische Bank Santander, die ein fast identisches Rot nutzt. Santander beantragte die Löschung der Marke und klagte gegen die Ablehnung (Rechtssache C-218/13).b