DORTMUND (dpa-AFX) - Im Streit um hoch riskante Zinswetten muss sich die WestLB beziehungsweise ihre Rechtsnachfolgerin möglicherweise auf Schadensersatzzahlungen von nordrhein-westfälischen Kommunen einstellen. Das hat das Dortmunder Landgericht am Freitag signalisiert. Im konkreten Fall wird die WestLB von Bergkamen im Kreis Unna verklagt. Die Stadt hat sogenannte Zins-Swap-Geschäfte abgeschlossen, um die Zinslast für Kredite zu mindern. Dieses Ziel wurde jedoch nicht erreicht. Inzwischen belaufen sich die Forderungen der WestLB auf rund 2,4 Millionen Euro. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts hat die Bank die Stadt jedoch nicht ausreichend über die Risiken beraten.
Nach Ansicht der 6. Zivilkammer können die Swap-Geschäfte als 'Wettgeschäfte' bezeichnet werden, deren Gewinn-Chancen die WestLB von Beginn an hätte offenlegen müssen. Schließlich sei unter anderem auf die Wechselkurs-Entwicklung des Schweizer Franken abgestellt worden. Außerdem hätte ein Großteil der Zinsgeschäfte gar nicht abgeschlossen werden dürfen, da sie keinen konkreten Darlehen der Kommune zugeordnet werden könnten. Mit einem Urteil ist frühestens im Herbst zu rechnen./med/DP/he
Nach Ansicht der 6. Zivilkammer können die Swap-Geschäfte als 'Wettgeschäfte' bezeichnet werden, deren Gewinn-Chancen die WestLB von Beginn an hätte offenlegen müssen. Schließlich sei unter anderem auf die Wechselkurs-Entwicklung des Schweizer Franken abgestellt worden. Außerdem hätte ein Großteil der Zinsgeschäfte gar nicht abgeschlossen werden dürfen, da sie keinen konkreten Darlehen der Kommune zugeordnet werden könnten. Mit einem Urteil ist frühestens im Herbst zu rechnen./med/DP/he