MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei der Umsetzung der Rente mit 63 bereitet nach einem Zeitungsbericht eine Datenlücke Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Probleme. Nahles will bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren auch Zeiten der kurzer Arbeitslosigkeit mitzählen, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Die Deutsche Rentenversicherung könne jedoch bei älteren Daten maschinell nicht zwischen kurz- und langfristiger Arbeitslosigkeit unterscheiden, berichtet die 'Süddeutsche Zeitung' (Mittwoch) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Behörde für das Ministerium. Konkret gehe es um die Zeit zwischen Juli 1978 und Januar 2001.
Die Bundesagentur für Arbeit könne ebenfalls nicht helfen: 'Wir löschen alle elektronisch gespeicherten Angaben über Zeiten der Arbeitslosigkeit nach fünf Jahren, weil sie für uns nicht mehr erforderlich sind', sagte eine Sprecherin der Zeitung. Die Rentenversicherung bezweifelt dem bericht zufolge , dass Arbeitnehmer über einen so langen Zeitraum eigene Belege vorlegen könnten. Ihr erscheint es zudem 'zweifelhaft', ob die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten der Arbeitslosigkeit 'sachlich zu rechtfertigen ist'./and/DP/stk