KÖLN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um die 'Tagesschau'-App hat das Landgericht Köln den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben. Das Gericht verbot der ARD, die 'Tagesschau'-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten. Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die App dieses einen Tages, wie das Gericht am Donnerstag in seinem Urteil klarstellte.
Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Verlage, wonach die 'Tagesschau'-App presseähnlich ist. Dies sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Die App sei 'als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (...) - mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht'. Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebot der App 'nicht hinreichend sendungsbezogen'. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht jedoch ab./cd/DP/stb
Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung der Argumentation der Verlage, wonach die 'Tagesschau'-App presseähnlich ist. Dies sei nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig. Die App sei 'als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (...) - mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht'. Daran änderten auch die Verknüpfungen mit Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen nichts. Zugleich seien die Angebot der App 'nicht hinreichend sendungsbezogen'. Ein generelles Verbot der App lehnte das Gericht jedoch ab./cd/DP/stb