AUSTIN (dpa-AFX) - Tesla (NASDAQ:TSLA) will seine Aktionäre erneut über ein milliardenschweres Aktienpaket für Firmenchef Elon Musk abstimmen lassen, das von einem Gericht torpediert wurde. Zugleich sollen sie nach dem Willen des Elektroauto-Herstellers über eine Verlegung des offiziellen Firmensitzes von Delaware nach Texas abstimmen, wie aus am Mittwoch veröffentlichten Unterlagen zur Tesla-Hauptversammlung am 13. Juni hervorgeht.
Das 2018 von Aktionären gebilligte Aktienpaket, dessen Wert damals mit 56 Milliarden Dollar angegeben wurde, war von einer Richterin in Delaware nach einer Anlegerklage gekippt worden. Sie kam zu dem Schluss, dass Musk bei Vereinbarung der großzügigen Vergütung im Tesla-Verwaltungsrat zu viel Einfluss im Hintergrund gehabt habe, als dass man von einem fairen Verfahren sprechen könne. Musk zeigte sich danach umgehend offen für einen Umzug von Tesla nach Texas. Er hatte bereits die Firmenzentrale von Kalifornien zum großen Werk im texanischen Austin verlegen lassen.
Tesla räumte in den Unterlagen zugleich ein, dass man nicht sicher sei, ob eine erneute Bestätigung des Aktienpakets durch die Aktionäre nach der Entscheidung der Richterin Bestand haben würde.
Nach dem Plan von 2018 konnte Musk in zwölf Schritten Aktienoptionen mit einem maximalen Wert von damals bis zu 55,8 Milliarden Dollar (51,46 Mrd Euro) bekommen, wenn Börsenwert und Geschäftszahlen von Tesla mit bestimmten Mindestwerten wachsen. Die Richterin entschied, dass Teslas Aktionäre nicht korrekt über das Verfahren informiert worden seien, in dem das Riesen-Paket ausgehandelt wurde. So habe Musk enge Verbindungen mit einigen Personen gehabt, die auf Teslas Seite an den Verhandlungen beteiligt waren.
Ein weiterer Haken ist, dass seit 2018 der Börsenwert von Tesla zwar deutlich die damals für die Maximal-Vergütung von Musk gesetzt Marke von rund 650 Milliarden Dollar überschritten hatte - inzwischen aber nach der jüngsten rapiden Talfahrt der Aktie wieder deutlich darunter liegt. Tesla hatte zudem angekündigt, gegen die Entscheidung der Richterin in Berufung zu gehen.