FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Finanzaufsicht Bafin darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt die Daten von Anlageberatern in ihrem "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" speichern. Das Gericht wies nach Angaben vom Freitag die Klagen von sechs Anlageberatern und Vertriebsbeauftragten ab.
Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die Speicherung von Daten wie Name, Geburtstag und berufliche Funktion nicht verletzt, hieß es. Die Berater hätten keinen Anspruch auf Löschung der Angaben (Az.: 7 K 4000 13.F).
Als Reaktion auf Auswüchse der Finanzkrise war im November 2012 ein "Mitarbeiter- und Beschwerderegister" bei der Bafin eingerichtet worden. Darin werden Anlageberater und Vertriebsbeauftragte geführt. Ziel ist es, Anleger besser vor Falschberatung zu schützen. Die Gewerkschaft Verdi hatte dies als verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.
Das Gericht erklärte, von einer "allgemeinen Speicherung beliebiger Daten in unbegrenztem Umfang und ohne konkreten Anlass" könne keine Rede sein. Die Daten der Betroffenen würden auch nicht ohne ihr Wissen und ohne eine nähere Zweckbestimmung erfasst.
Zudem seien die Angaben nicht aussagekräftig genug, um ein Mitarbeiterprofil zu erstellen. Die Speicherung diene vielmehr dazu, die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Unternehmens und von Mitarbeitern in der Anlageberatung sicherzustellen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Gericht ließ Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu.tb