n ULM (dpa-AFX) - Im Streit um die Annahme von Rabattgutscheinen von Mitbewerbern bei der Drogeriemarktkette Müller wird am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Landgericht Ulm das Urteil erwartet. Die Wettbewerbszentrale wirft dem Unternehmen vor, Mitbewerber gezielt behindert zu haben. Müller hatte damit geworben, Rabattgutscheine etwa von Drogeriemarktketten wie dm oder Rossmann sowie Douglas-Parfümerien anzunehmen. In einer ersten Verhandlung Ende Oktober sah die zweite Wirtschaftskammer des Landgerichts die Aktion zwar als kritisch aber dennoch zulässig an.b
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