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Verbraucherschutz-Organisationen gegen Abgabe für große Online-Dienste

Veröffentlicht am 03.05.2023, 15:16
Aktualisiert 03.05.2023, 15:30
© Reuters.

BERLIN/BRÜSSEL (dpa-AFX) - Verbraucherverbände haben die Forderung europäischer Telekommunikationsunternehmen nach einer Abgabe für große Online-Dienste wie Netflix (NASDAQ:NFLX) , Youtube oder Meta (NASDAQ:META) zurückgewiesen. Ein Mechanismus direkter Zahlungen an die Telekommunikationsprovider hätte "unmittelbare und weitreichende negative Folgen, nicht nur für die europäischen Unternehmen, sondern auch für die Verbraucher", heißt in einer am Mittwoch veröffentlichen Erklärung, die unter anderen vom deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) unterzeichnet wurde.

"Eine neue Gebühr oder ein neuer Beitrag würde sich direkt auf die Kosten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher auswirken, mit weitreichenden negativen Folgen für die Vielfalt und Qualität der Produkte und Dienstleistungen", befürchten die Unterzeichner. Sie appellieren daher an die europäischen Institutionen, "von der Einführung einer solchen kontraproduktiven Maßnahme abzusehen".

Zu den Unterzeichnern des Appells gehören unter anderen die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC (The European Consumer Organisation), die US-Bürgerrechtsgruppierung EFF (Electronic Frontier Foundation), die deutsche Digitale Gesellschaft, der Wikipedia-Verein Wikimedia Europe sowie verschiedene Internet- und Telekommunikationsdienstleister.

Netzbetreiber in Europa wollen schon seit Jahren Plattformen mit hohem Datendurchsatz zur Kasse bitten. Die derzeit laufenden EU-Konsultationen zu dem Thema geben der Telekom-Branche Hoffnung, ans Ziel zu kommen. Die Provider behaupten, die fünf größten Online-Dienste verursachten rund 55 Prozent des Datenverkehrs. Das koste europäische Netzbetreiber etwa 15 Milliarden Dollar jährlich, hieß es im Februar auf der Mobil World Congress in Barcelona.

Gegen die Argumente der Telkos wandte sich auch die deutsche Monopolkommission, die die Bundesregierung und den Bundestag bei der Wettbewerbspolitik und der Regulierung berät. Man halte einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung der Online-Dienst an die Netzbetreiber erzwingt, "gegenwärtig für nicht gerechtfertigt", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Papier. Es lägen keine Hinweise dafür vor, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen Dienste-Anbietern wie Netflix oder Youtube und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte. "Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen. Zudem sind ausreichend finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau vorhanden.

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