n KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Mittwoch (10.00 Uhr) entscheiden, ob die Luftverkehrssteuer gegen die Verfassung verstößt. Das Land Rheinland-Pfalz hält die Abgabe auf Flugreisen aus mehreren Gründen für verfassungswidrig und hat in Karlsruhe geklagt.
Die Steuer war 2011 von der schwarz-gelben Bundesregierung zur Etatsanierung eingeführt worden. Sie spült pro Jahr eine Milliarde Euro in die Bundeskasse. Die deutsche Luftfahrtbranche fordert jedoch seit Jahren die Abschaffung der Abgabe und führt unter anderem große finanzielle Belastungen für deutsche Unternehmen und Nachteile für grenznahe Flughäfen zur Begründung an.
Die Steuer wird auf alle gewerblichen Passagierflüge erhoben, die in Deutschland starten. Das gilt unabhängig davon, ob die Anbieter der Flüge ausländische oder inländische Airlines sind. Der Steuersatz ist nach Entfernung gestaffelt und beträgt nach dem Gesetz für einen Flug bis 2500 Kilometer Entfernung 7,50 Euro, für einen Langstreckenflug über 6000 Kilometer 42,18 Euro.
Rheinland-Pfalz hält das der Steuer zugrundeliegende Gesetz für nichtig. "Die Luftverkehrssteuer halten wir für falsch", sagte ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Die Abgabe sei ungerecht ausgestaltet und beeinträchtige die Airlines in ihren Grundrechten.
So bleiben nach dem Gesetz Flüge steuerfrei, die nach einem Start ins Ausland und einer Zwischenlandung in Deutschland an ein beliebig weit entferntes Ziel führen. Weiter abgabefrei bleiben auch Frachtflüge sowie bestimmte Flüge etwa zu Nordsee-Inseln ohne Bahnverbindung. Rheinland-Pfalz macht außerdem geltend, dass der Bund gar keine Zuständigkeit habe, eine solche Steuer zu erheben.
Das Verfassungsgericht verhandelte die Klage bereits im Mai. Dabei beschäftigten sich die Richter nicht nur mit den verfassungsrechtlichen Fragen, sondern auch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Abgabe. Die Passagierzahlen am Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück seien 2011 um 17,2 Prozent eingebrochen und weiter rückläufig, sagte etwa der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD).
Der Bund verfolgte mit dem Gesetz aber nicht nur finanzielle Aspekte, hielt Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer in Karlsruhe dagegen. Die Abgabe wolle insbesondere im innerdeutschen Verkehr "Anreize dafür geben, dass auf angemessenere und sinnvollere Verkehrswege umgestiegen wird wie die Bahn."/din/pz/DP/stw
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